Hallo Leute
mir ist das vor Kurzem untergekommen und ich habe zu diesem Thema nichts gefunden...
Im Grunde geht es dabei um eine Vereinbarung zwischen 2 Personen
- 1 davon ist Fahrzeugeigentümer und Zulassungsbesitzer
- der andere fährt nur mit dem Auto, ist aber weder im Zulassungs-, noch im Typenschein eingetragen
Durch diese Vereinbarung soll es der zweiten Person möglich sein, das Auto - ohne es vorher auf sich ummelden zu müssen - zu verkaufen.
Jetzt denkt natürlich jeder "das geht ja mit einem stinknormalen Kaufvertrag auch". Das ist natürlich auch mein Gedanke gewesen...
Mir geht es aber darum, ob es diese ominöse Erklärung überhaupt gibt? Ich habe keine Vorlage dazu gefunden...
Danke und LG
Johann
Überlassungserklärung mit Eigentumsübergang?!
mM bräuchte 2 eine Vollmacht von 1, um für 1 dessen Fahrzeug zu verkaufen.
Solange 1 Eigentümer ist und sich daran nichts ändert, kann auch nur dieser der verkäufer sein (allenfalls eben vertreten durch 2).
Der Name einer Erklärung sagt nicht aus, was sie regelt. Wenn Sie z.B. schreiben: "Ich überlasse dir mein Auto um € #### und du kannst tun und lassen damit, was du willst, ich möchte es auch nicht mehr zurück." Dann ist das wohl als Kaufvertrag zu werten usw.
mfG
RA Michael Gruner
Solange 1 Eigentümer ist und sich daran nichts ändert, kann auch nur dieser der verkäufer sein (allenfalls eben vertreten durch 2).
Der Name einer Erklärung sagt nicht aus, was sie regelt. Wenn Sie z.B. schreiben: "Ich überlasse dir mein Auto um € #### und du kannst tun und lassen damit, was du willst, ich möchte es auch nicht mehr zurück." Dann ist das wohl als Kaufvertrag zu werten usw.
mfG
RA Michael Gruner
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