Hallo!
Aus gegebenem Anlass (Usher-Konzert in Berlin vom 12.01.2011) und da per Google-Recherche im Netz kaum etwas zu finden ist (was mich sehr erstaunt, da diese Problematik eigentlich recht häufig auftreten sollte) stelle ich diese Frage zur Diskussion. Flug (Hin am Veranstaltungstag, Rück am Tag danach) und Unterkunft (1 Nacht) wurden im Voraus gebucht und bezahlt, Konzert in der Veranstaltungshalle direkt am selben Abend abgesagt! Eine entsprechende Forderung beim Veranstaltungsbüro führte zu einem Rückschreiben der Anwälte der Veranstalterin, in welchem freundlich jegliche Ansprüche über die Ticketkosten hinaus verweigert werden und weiters angemerkt wird, dass der Veranstalterin selbst ein erheblicher Schaden entstanden sei, der nicht kompensiert wird. Kann ich definitiv nicht glauben, denn irgendeine Versicherung steht doch garantiert dafür gerade und falls nicht, dann eben der Interpret selbst. Was wären eure Meinungen dazu?
MfG, flipsns
Schadensersatz für Reise/Unterkunft bei Konzertausfall
Warum?MG hat geschrieben:Veranstalter hat leider recht...
Ich würde hier mal den § 284 BGB einwerfen...
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__284.html
Der Veranstalter ist in Deutschland, Veranstaltungsort ist in Deutschland...ich wäre erstaunt wenn nicht deutsches Recht zur Anwendung käme?!MG hat geschrieben:Österreich!!!
Und dann gibts sicher noch die AGBs des Veranstalters...
AGB sind, übrigens, auf der HP des Veranstalters keine zu finden, ausser ich bin blind:
http://www.concertbuero-zahlmann.de/
Sollten die eigentlich, analog einer Impressumpflicht, vorhanden sein?
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