Belastungs- und Veräußerungsverbot
Verfasst: 27.01.2011, 13:53
Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Mein Mann hat vor ca. 20 Jahren die elterliche Landwirtschaft aufgrund des Todes seines Vaters geerbt. Da er zu diesem Zeitpunkt erst 18 Jahre alt war, wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot der Liegenschaft in der Verlassenschaftsabhandlung festgelegt. Demnach braucht er die Unterschrift seiner noch lebenden Mutter, um Grund zu verkaufen oder einen Kredit aufzunehmen. Es gibt allerdings einen Absatz, welcher folgendermaßen lautet: Ausgenommen vom Belastungs- und Veräußerungsverbot sind die Aufnahme einer Wohnbauförderung oder eines Bauspardarlehens zur Schaffung von Wohnraum.
Wir würden nun gerne auf einem der Baugründe ein Haus bauen und dazu ein Bauspardarlehen aufnehmen (mit Grundbucheintrag). Können wir uns jetzt wirklich drauf verlassen, dass wir die Unterschrift seiner Mutter nicht brauchen? Auch würde er mich gerne mit ins Grundbuch eintragen lassen, nachdem der Kredit dann auf uns beide läuft. Wie sieht es hier mit der Unterschrift aus? Es ist nämlich so, dass sie total dagegen ist, dass wir bauen wollen und uns die Unterschrift nie freiwillig geben würde.
Bitte um eine Auskunft!
Mfg
ich habe folgende Frage:
Mein Mann hat vor ca. 20 Jahren die elterliche Landwirtschaft aufgrund des Todes seines Vaters geerbt. Da er zu diesem Zeitpunkt erst 18 Jahre alt war, wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot der Liegenschaft in der Verlassenschaftsabhandlung festgelegt. Demnach braucht er die Unterschrift seiner noch lebenden Mutter, um Grund zu verkaufen oder einen Kredit aufzunehmen. Es gibt allerdings einen Absatz, welcher folgendermaßen lautet: Ausgenommen vom Belastungs- und Veräußerungsverbot sind die Aufnahme einer Wohnbauförderung oder eines Bauspardarlehens zur Schaffung von Wohnraum.
Wir würden nun gerne auf einem der Baugründe ein Haus bauen und dazu ein Bauspardarlehen aufnehmen (mit Grundbucheintrag). Können wir uns jetzt wirklich drauf verlassen, dass wir die Unterschrift seiner Mutter nicht brauchen? Auch würde er mich gerne mit ins Grundbuch eintragen lassen, nachdem der Kredit dann auf uns beide läuft. Wie sieht es hier mit der Unterschrift aus? Es ist nämlich so, dass sie total dagegen ist, dass wir bauen wollen und uns die Unterschrift nie freiwillig geben würde.
Bitte um eine Auskunft!
Mfg