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unpfändbare/pfändbare Gegenstände
Verfasst: 27.01.2011, 13:19
von LAU
inwiefern ist ein Computer pfändbar, wenn er für den eigenen Gebrauch -für schulische Leistungen benötigt wird?
Verfasst: 28.01.2011, 02:27
von Hank
Grundsätzlich macht der Rechtspfleger bzw. Gerichtsvollzieher keinen Unterschied und pickt den berühmten Kuckuck an den Computer bzw. an werthaltig erscheinende Gegenstände. Wenn nur der Computer wertvoll ist, kann's eng werden und man muss so was wie eine "Einstweilige Verfügung" eigens anstrengen.
Eine Einstweilige Verfügung bietet die Möglichkeit, bestimmte Rechte, in dem Fall Grundrecht auf freie Berufswahl- bzw. -ausübung, vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen.
Die einstweilige Verfügung ist die vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren.
Oder so ähnlich jedenfalls, ich bin auch kein Spezialist für ZGV bzw. EO, d.h. ich hab' eigentlich fast überhaupt keine Ahnung davon - ist sowieso nur was für Spezialisten.
Hank
