Baumpflanzung an die Grundstücksgrenze

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Michaela2
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Baumpflanzung an die Grundstücksgrenze

Beitrag von Michaela2 » 26.01.2011, 20:28

Sg. Team!
Wir sind eine Reihenhaussiedlung (6 Häuser)
Mein Nachbar hat direkt an unseren Holzgartenzaun (der steht genau an unser beider Grenze) einen Lebensbaum (schätzte ich mal, könnte auch Konifere, o.äh. sein, jedenfalls wird der Baum ca. 10 m hoch) gepflanzt. Dzt. ist er 2m hoch.
Dadurch habe ich ab dem Nachmittag keine Sonne mehr (S-W Seite). Den genau dahinter steht die Sonne und geht dann auch unter.
Er möchte den Baum auch nicht einen Meter weiter nach rechts setzen, sondern er soll genau in der Mitte des Zaunes stehen bleiben.
Dazu ist zu sagen, dass der Garten nur 36 m2 groß ist (inkl. Terrasse).
Leider bin ich der letzte in der Reihe, hinter mir sind nur Parkplätze, da stört der Schatten nicht.
Als er schon vor 3 Jahren ankündigte, im Garten einen Baum pflanzen zu wollen, hab ich immer gesagt, dass ich das nicht möchte!
Letzten Sommer stand plötzlich das Gewächs am Gartenzaun.
Darf man so direkt am Zaun noch dazu in so einem Minigarten einen so hohen Baum pflanzen?? Wir sind in 5023 Salzburg zuhause.
Bitte um Info, vielen Dank,
Michaela



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.01.2011, 11:49

Grundsätzlich haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Sie können jedoch Ihrem Nachbarn die Pflanzung eines lichtfressenden Baumes nur insoweit untersagen, als das ortsübliche Maß überschritten wird und eine unzumutbare Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung gegeben ist.

Einerseits, für was ein so hoher Baum, wieso genau in der Mitte? Andererseits, Nachmittag beginnt um 13.00 Uhr und endet gegen 18.00 Uhr - dringt während dieser ganzen Zeit kein einziger Sonnenstrahl zu Ihnen durch? Haben Sie sonst im Haus keinen Sonnenplatz?

Also muss man schauen wer wie rücksichtsvoll bzw. rücksichtslos handelt und versuchen sich gütlich zu einigen, ansonsten gibt es gerichtliche Schlichtungsstellen und Mediatoren, die man einschalten muss, bevor man Klage beim Bezirksgericht einbringen darf.

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind jedoch keine Salzburger Besonderheit, sondern ein Klassiker bei den Streitigkeiten mit und ohne Gericht, obwohl natürlich jedes Bundesland eigene Vorschriften bezüglich Ortsbild- oder Naturschutz hat.

lg Hank 8) 8) 8)

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