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getilgte Vorstrafe

Verfasst: 19.01.2011, 15:54
von hallobuero
Hallo,

Mich plagt ein Problem vielleicht weiss von euch einer mit einer richtigen Antwort mir zu helfen.
Habe vor 25 Jahren eine kleine Vorstrafe (3 Monate bedingt) ausgefasst die aber schon lange getilgt ist, und aus dem Strafregister gelöscht wurde.
Nun meine Frage: Kann irgendwer oder irgendeine Behörde diese getilgte Strafe noch sehen, oder ist sie wirklich überall gelöscht. Es wäre nämlich ein Wahnsinn wenn eine Strafe nach so eine lange Zeit noch von einem Polizisten im Ekis gesehen wird. Der Sinn einer Tilgung wäre ja das man alles löscht.

Bitte um eine korrekte Antwort es ist sehr wichtig.
Danke

Verfasst: 20.01.2011, 06:06
von Hank
Aus wichtigen Gründen kann man alles herausfinden - z.B. wenn Du Bundespräsident werden willst und verschweigst dann ein Detail Deiner Vergangenheit - aus irgendwelchen der vielen Datensätze und Archive lässt sich fast alles nachweisen. Ganz abgesehen von Zeit- und Augenzeugen.

Meistens ist es so, dass man bei ganz wichtigen Jobs und Angelegenheiten interviewt wird und da ist am besten, ehrlich zu sein. Aber wer seit 25 Jahren nichts mehr am Kerbholz hat, hat sicher nichts zu befürchten. Ich sag' immer, man hat auch ein Menschenrecht auf Vergangenheit.

Der Sinn einer Tilgung ist einfach der, dass einerseits nicht zu viele überflüssige Daten die Rechner belasten und man andererseits nicht unnötig Leute verdächtigten muss, die keinerlei öffentliches Gefährdungspotenzial darstellen.

lg Hank 8) 8) 8) 8)