Kuendigung per E-Mail

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DorisMihokovic
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Kuendigung per E-Mail

Beitrag von DorisMihokovic » 02.01.2002, 13:28

Eine meiner Freundinnen, hat heute (2.1.) in ihrer privaten Mail-Box ein Mail ihres Arbeitgebers vom 28. Dez. vorgefunden, indem ihr Dienstverhaeltnis gekuendigt wird. Ist eine Kuendigung per E-Mail rechtlich ueberhaupt moeglich? Wann gilt das Mail als zugegangen bzw. ab wann beginnt die Kuendigungsfrist zu laufen?



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JUSLINE
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RE: Kuendigung per E-Mail

Beitrag von JUSLINE » 03.01.2002, 11:29

> Eine meiner Freundinnen, hat heute (2.1.) in ihrer privaten Mail-Box ein Mail ihres Arbeitgebers vom 28. Dez. vorgefunden, indem ihr Dienstverhaeltnis gekuendigt wird. Ist eine Kuendigung per E-Mail rechtlich ueberhaupt moeglich?



Zunächst ist zu fragen, ob nach dem für Ihre Freundin geltenden Arbeitsrecht (zB.Angestelltengesetz, Vertragsbedienstetengesetz etc.)für die Kündigung Schriftform vorgesehen ist oder nicht.

Wenn ja: Kündigung mit herkömmlicher Mail unwirksam; bei einer nach den Vorschriften des Signaturgesetzes signierten Mail zumindest prüfungswürdig. Vor deutschen Gerichten ist auch eine derart signierte Kündigungsmail unwirksam.

Wenn nicht: Wirksamkeit zumindest denkbar, da ja auch der gegenteilige Vorgang, ein Vertragsabschluß, über Mails möglich ist. Ich kenne dazu leider noch kein österr. Höchstgerichtsurteil.



Wann gilt das Mail als zugegangen bzw. ab wann beginnt die Kuendigungsfrist zu laufen?



Eine E-Mail gelangt in den Machtbereich des Empfängers, wenn sie in der Mailbox des Adressaten abgelegt wird, dieser also die Möglichkeit hat, sie abzurufen und zu lesen. Trotzdem gilt eine E-Mail erst dann als zugegangen, wenn damit zu rechnen ist, dass der Empfänger die Mailbox tatsächlich abfragt – also zur gewöhnlichen Geschäftszeit.

Wenn Ihre Freudin aber zB. auswärts auf Urlaub ist, kann ihr sicherlich nicht zugemutet werden, jeden Tag über ein Internetcafé ihre Mails abzurufen.



PS: Ich empfehle Ihrer Freundin daher dringend, einen Arbeitsrechtsexperten zu konsultieren.






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