Parifizierung - Allgemeinfläche Wohnanlage
Verfasst: 26.12.2010, 13:03
Sg. Forumleser !
Wir wohnen in einer Wohnanlage mit wenigen Wohnungseigentumsbesitzern, die u.a. ausschließlich Allgemeinfläche für die Zufahrt und Zugänge zu den Eingangstüren besitzt.
Es wurden jüngst auf einem der Wohnungseigentümern (einem Vorgarten) Änderungen durchgeführt und eine Mauer zur Stützung dieser Änderungen auf der Allgemeinfläche (ohne Berücksichtigung der Parifizierung !!!!!)
1) geplant (in feudalem Stil),
2) bei der Baubehörde eingereicht und
3) als Holzkonstruktion schon ausgeführt!
Wichtig erscheint der Zusatz, dass diese Änderungen ausschließlich einem WEtum zugute kommt und betrifft ca. 20-25m Zufahrtslänge und ca. 10 cm Breite und der Zufahrtsweg dadurch nur mehr 2.4m anstatt 2.5m wie in der Parifizierung besitzt.
Detto an der engsten Stelle (2.0 m) liegt eine "eingereichte" Planung auf Allgemeinfläche vor, die eine weitere Mauer (10 cm Breite) zur Hangsicherung (Rasen) des oben genannten WEtums vorsieht. Hier könnte man meinen, dass eine Sanierung unseres dahinterliegenden WEtums in Zukunft ohne diesen Bevorzugten (Entschädigung steht im Raum) äußerst kostenintensiv werden könnte.
Interessant erscheint auch, dass die WEtumsmehrheit eine Verdoppelung der Reparaturrücklagen für die Allgemeinfläche bei der Hausverwaltung durchgesetzt hat und wird diese seit einem Jahr eingehoben.
Erst durch eine Erhebung eines unabhängigen Sachverständigen vor wenigen Tagen wurden wir von der vollendeten Tatsache (2.4m) von der Parifizierung (2.5m) in Kenntnis gesetzt.
Frage an neutrale Experten:
Wie bekommen wir diese Holzkonstruktion (Veränderung) für uns kostengünstig und rasch weg oder kann die Mehrheit die Allgemeinfläche mit Umlaufbeschluss verkleinern?
Wir glaubten bis heute, dass ausschließlich eine Vergrößerung der Allgemeinfläche ein Nutzen für alle sein könnte.
Wir wohnen in einer Wohnanlage mit wenigen Wohnungseigentumsbesitzern, die u.a. ausschließlich Allgemeinfläche für die Zufahrt und Zugänge zu den Eingangstüren besitzt.
Es wurden jüngst auf einem der Wohnungseigentümern (einem Vorgarten) Änderungen durchgeführt und eine Mauer zur Stützung dieser Änderungen auf der Allgemeinfläche (ohne Berücksichtigung der Parifizierung !!!!!)
1) geplant (in feudalem Stil),
2) bei der Baubehörde eingereicht und
3) als Holzkonstruktion schon ausgeführt!
Wichtig erscheint der Zusatz, dass diese Änderungen ausschließlich einem WEtum zugute kommt und betrifft ca. 20-25m Zufahrtslänge und ca. 10 cm Breite und der Zufahrtsweg dadurch nur mehr 2.4m anstatt 2.5m wie in der Parifizierung besitzt.
Detto an der engsten Stelle (2.0 m) liegt eine "eingereichte" Planung auf Allgemeinfläche vor, die eine weitere Mauer (10 cm Breite) zur Hangsicherung (Rasen) des oben genannten WEtums vorsieht. Hier könnte man meinen, dass eine Sanierung unseres dahinterliegenden WEtums in Zukunft ohne diesen Bevorzugten (Entschädigung steht im Raum) äußerst kostenintensiv werden könnte.
Interessant erscheint auch, dass die WEtumsmehrheit eine Verdoppelung der Reparaturrücklagen für die Allgemeinfläche bei der Hausverwaltung durchgesetzt hat und wird diese seit einem Jahr eingehoben.
Erst durch eine Erhebung eines unabhängigen Sachverständigen vor wenigen Tagen wurden wir von der vollendeten Tatsache (2.4m) von der Parifizierung (2.5m) in Kenntnis gesetzt.
Frage an neutrale Experten:
Wie bekommen wir diese Holzkonstruktion (Veränderung) für uns kostengünstig und rasch weg oder kann die Mehrheit die Allgemeinfläche mit Umlaufbeschluss verkleinern?
Wir glaubten bis heute, dass ausschließlich eine Vergrößerung der Allgemeinfläche ein Nutzen für alle sein könnte.