Sg. Forumleser !
Wir wohnen in einer Wohnanlage mit wenigen Wohnungseigentumsbesitzern, die u.a. ausschließlich Allgemeinfläche für die Zufahrt und Zugänge zu den Eingangstüren besitzt.
Es wurden jüngst auf einem der Wohnungseigentümern (einem Vorgarten) Änderungen durchgeführt und eine Mauer zur Stützung dieser Änderungen auf der Allgemeinfläche (ohne Berücksichtigung der Parifizierung !!!!!)
1) geplant (in feudalem Stil),
2) bei der Baubehörde eingereicht und
3) als Holzkonstruktion schon ausgeführt!
Wichtig erscheint der Zusatz, dass diese Änderungen ausschließlich einem WEtum zugute kommt und betrifft ca. 20-25m Zufahrtslänge und ca. 10 cm Breite und der Zufahrtsweg dadurch nur mehr 2.4m anstatt 2.5m wie in der Parifizierung besitzt.
Detto an der engsten Stelle (2.0 m) liegt eine "eingereichte" Planung auf Allgemeinfläche vor, die eine weitere Mauer (10 cm Breite) zur Hangsicherung (Rasen) des oben genannten WEtums vorsieht. Hier könnte man meinen, dass eine Sanierung unseres dahinterliegenden WEtums in Zukunft ohne diesen Bevorzugten (Entschädigung steht im Raum) äußerst kostenintensiv werden könnte.
Interessant erscheint auch, dass die WEtumsmehrheit eine Verdoppelung der Reparaturrücklagen für die Allgemeinfläche bei der Hausverwaltung durchgesetzt hat und wird diese seit einem Jahr eingehoben.
Erst durch eine Erhebung eines unabhängigen Sachverständigen vor wenigen Tagen wurden wir von der vollendeten Tatsache (2.4m) von der Parifizierung (2.5m) in Kenntnis gesetzt.
Frage an neutrale Experten:
Wie bekommen wir diese Holzkonstruktion (Veränderung) für uns kostengünstig und rasch weg oder kann die Mehrheit die Allgemeinfläche mit Umlaufbeschluss verkleinern?
Wir glaubten bis heute, dass ausschließlich eine Vergrößerung der Allgemeinfläche ein Nutzen für alle sein könnte.
Parifizierung - Allgemeinfläche Wohnanlage
Mein Gott, sind das wieder schwere Detail-Detail-Trümmer... - das müsste man echt Experte für Wohnungseigentumsfragen und gemeinschaftliche Eigentumsangelegenheiten sein.
Als Allgemeinjuriziner würde ich sagen, dass das ein Fall für ein "Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren" sein könnte.
Da kann über Duldung von Änderungen und Erhaltungsarbeiten bzw. über Nutzwertneufestsetzungen bzw. über Minderheitsrechte einzelner Wohnungseigentümer und sonstigen Angelegenheiten der Liegenschaft verhandelt werden kann. Da können auch Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft aufgehoben werden.
Die Gerichte sind jedenfalls sehr zurückhaltend in solchen Angelegenheiten, weil sonst heißt es gleich wieder, der böse Staat mischt sich in die Privatangelegenheiten des Bürgers ungebührlich ein...
Hank

Als Allgemeinjuriziner würde ich sagen, dass das ein Fall für ein "Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren" sein könnte.
Da kann über Duldung von Änderungen und Erhaltungsarbeiten bzw. über Nutzwertneufestsetzungen bzw. über Minderheitsrechte einzelner Wohnungseigentümer und sonstigen Angelegenheiten der Liegenschaft verhandelt werden kann. Da können auch Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft aufgehoben werden.
Die Gerichte sind jedenfalls sehr zurückhaltend in solchen Angelegenheiten, weil sonst heißt es gleich wieder, der böse Staat mischt sich in die Privatangelegenheiten des Bürgers ungebührlich ein...
Hank



Danke vielmals ! Das wird aber sicher kostenintensiv werden ?
Hier ist einer Mehrheit also Tür und Tor geöffnet und trägt im schlimmsten Fall (falls dieser Umlaufbeschluss nicht durchgeht) die halben Kosten eines "Wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren".
Wie heisst das SPIEL mit der Minderheit :
"TRIAL and ERROR" bis die Minderheit es sich nicht mehr leisten kann ansonsten es einen weiteren Versuch allemal wert ist.
Es bedarf auch keiner besonderen Anstrengung insbesondere Intelligenz für das TRIAL
Frage an den Experten :
Gibt es hier keine Möglichkeit, das abzustellen ?
Liebe Grüße
Familie Wiener
Hier ist einer Mehrheit also Tür und Tor geöffnet und trägt im schlimmsten Fall (falls dieser Umlaufbeschluss nicht durchgeht) die halben Kosten eines "Wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren".
Wie heisst das SPIEL mit der Minderheit :
"TRIAL and ERROR" bis die Minderheit es sich nicht mehr leisten kann ansonsten es einen weiteren Versuch allemal wert ist.
Es bedarf auch keiner besonderen Anstrengung insbesondere Intelligenz für das TRIAL
Frage an den Experten :
Gibt es hier keine Möglichkeit, das abzustellen ?
Liebe Grüße
Familie Wiener
Änderungen auf allgemeinenTeilen der Liegenschaft, insbesondere baulicher Natur, bedürfen der Zustimmung aller Miteigentümer! Sie können daher relativ einfach den Bau stoppen lassen. Es bleibt halt wie immer die Frage, ob man sich das antun will. Zum Thema Rücklage kann ich so aus der Ferne nichts sagen, dazu müsste man auch prüfen, wie der Beschluss zustande gekommen ist und ob er überhaupt gültig ist, bzw. ob er noch bekämpfbar ist.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
MfG
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