Haus in Brand stecken

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Synonym
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Haus in Brand stecken

Beitrag von Synonym » 21.12.2010, 15:08

Hallo,

ich hätte da eine vielleicht zunächst etwas kuriose aber ernst gemeinte Frage.

Und zwar kann man jemanden belangen der sein eigenes Haus anzündet?

Ich setze natürlich vorraus, dass zum einen
  • im Umkreis nichts und niemand gefährdet wird (keine angrenzenden Häuser, Wälder, Flughäfen etc. (Gefährdung)
  • Das Haus lediglich aus Holz besteht und sämtliche Schadstoffe wie beispielsweise Kunststoffe entfernt wurden (Umweltschutz)
  • es nicht der Versicherung gemeldet wird (Versicherungsbetrug)
  • Feuerwehr und Polizei informiert wird um keinen Einsatz auszulösen
Nur kurz zur Erklärung warum ich diese Frage stelle. Ein thermisches abtragen eines Hauses ist viel schneller und kostengünstiger.

Im Grunde wäre das doch rechtlich in Ordnung oder?[/list][/list]



MG
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Beitrag von MG » 21.12.2010, 20:23

Wenn das alles so abgeht, wie Sie das beschreiben, fiele mir auch keine Strafbestimmung ein. Aber wie heissts so schön: "Mit'm Feuer spielt man nicht...". Stellen Sie das Haus doch der Feuerwehr für eine Übung zur Verfügung, oder schreiben Sie Filmproduktionen an, die suchen immer wieder solche Objekte.

mfG
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Synonym
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Beitrag von Synonym » 26.12.2010, 15:29

Sprengen wäre zweifelsfrei spektakulärer, allerdings fehlt mir dazu die nötige Befugniss sowohl für die Sprengung selber als auch für die Herstellung somit kommt das nicht in Frage.

Der Feuerwehr zur Verfügung stellen hatte ich auch schon angedacht, aber die wollen das ja wieder löschen und dann hab ich das halbverbrannte Haus da :)

Also würde es dafür keinerlei Bedenken geben? Die örtlichen Verantwortlichen wie Feuerwehr, Polizei und Gemeinde würde ich natürlich noch kontaktieren, aber wollte das vorab mal wissen ob es da Einwände geben könnte die ich nicht bedacht hätte um mich nicht dann zu blamieren.

Hank
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Beitrag von Hank » 03.01.2011, 20:46

Eigenmächtig wird man so etwas kaum tun können. Und welche Behörde hält dafür im wahrsten Sinne des Wortes ihre Hand ins Feuer, dass keine Gemeingefährdung durch Funkenflug oder Schaulustige bzw. Pyromanen entsteht? Nachahmungstäter gibt's auch zu bedenken.

Außerdem hat Ö-Reich sein C02-Ziel nicht erreicht.

Es reicht ein Anruf bei der Feuerwehr von einem vorbeifahrenden Autofahrer und schon kostet das Länge mal Breite, da dann ganz sicher Brandstiftung vorliegen würde.

Die einfachsten Lösungen sind eher selten die besten.

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