Frage "Hauszufahrt" in Bezug auf Nutzungsrecht/Räu
Verfasst: 11.12.2010, 16:41
Hallo liebe Spezialisten.
Ich habe eine Frage bzgl. unserer Hauszufahrt. Dazu gibt es genau 2 Probleme.
Zur Info vorweg, der Weg zu unserem Haus ist ca. 150 Meter lang, die hälfte des Weges gehört uns (da unser Grundstück anschließend ist) die andere Hälfte gehört dem Nachbaren. Wir haben das Haus vor mehr als 8 Jahren gekauft uns durften seitdem den Weg zum Haus benützen. Aber jedes mal im Winter macht der Nachbar panik weil er Angst hat, dass der Schneepflug Schotter in seine Wiese schert wenn er den Weg zu uns räumt. Daher habe ich 2 Fragen.
1. Kann er nach so langer Zeit theoretisch sagen wir dürfen den Weg zu unserem Haus nicht mehr befahren?
2. Kann er der Gemeinde das Schneeräumen untersagen und uns so mehr oder weniger von der Aussenwelt abschneiden?
Und eine andere Frage weil ich grad dabei bin, wie erwähnt handelt es sich bei dem Weg um einen Privatweg, auf der anderen Seite hätten wir eine Gemeindestraße, die über die Jahre aber nicht gepflegt und somit fast nicht passierbar ist weil ja sowieso nur der andere Weg verwendet würde. Auch hierzu eine Frage.
1. Die Gemeindestraße ist völlig im Eimer, nur Schlamm und Dreck, gibt es vl. irgendwo im Gesetzt eine Festlegung auf die man sich berufen könnte um die Straße geteert bzw. zumindest staubfrei von der Gemeinde zu bekommen?
Ich habe eine Frage bzgl. unserer Hauszufahrt. Dazu gibt es genau 2 Probleme.
Zur Info vorweg, der Weg zu unserem Haus ist ca. 150 Meter lang, die hälfte des Weges gehört uns (da unser Grundstück anschließend ist) die andere Hälfte gehört dem Nachbaren. Wir haben das Haus vor mehr als 8 Jahren gekauft uns durften seitdem den Weg zum Haus benützen. Aber jedes mal im Winter macht der Nachbar panik weil er Angst hat, dass der Schneepflug Schotter in seine Wiese schert wenn er den Weg zu uns räumt. Daher habe ich 2 Fragen.
1. Kann er nach so langer Zeit theoretisch sagen wir dürfen den Weg zu unserem Haus nicht mehr befahren?
2. Kann er der Gemeinde das Schneeräumen untersagen und uns so mehr oder weniger von der Aussenwelt abschneiden?
Und eine andere Frage weil ich grad dabei bin, wie erwähnt handelt es sich bei dem Weg um einen Privatweg, auf der anderen Seite hätten wir eine Gemeindestraße, die über die Jahre aber nicht gepflegt und somit fast nicht passierbar ist weil ja sowieso nur der andere Weg verwendet würde. Auch hierzu eine Frage.
1. Die Gemeindestraße ist völlig im Eimer, nur Schlamm und Dreck, gibt es vl. irgendwo im Gesetzt eine Festlegung auf die man sich berufen könnte um die Straße geteert bzw. zumindest staubfrei von der Gemeinde zu bekommen?