Frage "Hauszufahrt" in Bezug auf Nutzungsrecht/Räu

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Insane
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Frage "Hauszufahrt" in Bezug auf Nutzungsrecht/Räu

Beitrag von Insane » 11.12.2010, 16:41

Hallo liebe Spezialisten.

Ich habe eine Frage bzgl. unserer Hauszufahrt. Dazu gibt es genau 2 Probleme.

Zur Info vorweg, der Weg zu unserem Haus ist ca. 150 Meter lang, die hälfte des Weges gehört uns (da unser Grundstück anschließend ist) die andere Hälfte gehört dem Nachbaren. Wir haben das Haus vor mehr als 8 Jahren gekauft uns durften seitdem den Weg zum Haus benützen. Aber jedes mal im Winter macht der Nachbar panik weil er Angst hat, dass der Schneepflug Schotter in seine Wiese schert wenn er den Weg zu uns räumt. Daher habe ich 2 Fragen.

1. Kann er nach so langer Zeit theoretisch sagen wir dürfen den Weg zu unserem Haus nicht mehr befahren?

2. Kann er der Gemeinde das Schneeräumen untersagen und uns so mehr oder weniger von der Aussenwelt abschneiden?

Und eine andere Frage weil ich grad dabei bin, wie erwähnt handelt es sich bei dem Weg um einen Privatweg, auf der anderen Seite hätten wir eine Gemeindestraße, die über die Jahre aber nicht gepflegt und somit fast nicht passierbar ist weil ja sowieso nur der andere Weg verwendet würde. Auch hierzu eine Frage.

1. Die Gemeindestraße ist völlig im Eimer, nur Schlamm und Dreck, gibt es vl. irgendwo im Gesetzt eine Festlegung auf die man sich berufen könnte um die Straße geteert bzw. zumindest staubfrei von der Gemeinde zu bekommen?



Hank
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Beitrag von Hank » 15.12.2010, 14:29

Ein Servitut muss natürlich schonend ausgeübt werden und die Substanz muss erhalten werden. Die Schneeräumung hat er zu dulden, den Schotter nur in seinem unvermeidbaren Maße.

An ein Servitut sind keine besonders strengen Maßstäbe anzulegen. Verbieten könnte Ihr Nachbar das Zufahrtsrecht nur dann, wenn es eine andere Möglichkeit gäbe, z.B. eine geteerte Gemeindestraße.

Wegeerhalterin ist die Gemeinde und wie die Gemeinden finanziell dastehen weiß man eh'. Die Gemeinden haben ja fast keine eigenen Steuereinnahmen, außer der Gewerbesteuer und der Hundesteuer.

Es wird also eine politischen Entscheidung sein, wofür die Gemeinde ihr Geld zuerst ausgibt - für den neuen Kindergarten oder für einen wenig befahrenen Abschnitt der Gemeindestraße, weil zwei Nachbarn streiten...

Hank 8) 8) 8)

Insane
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Beitrag von Insane » 16.12.2010, 18:44

Hallo, erstmal danke für die Antwort.

Hab ich es richtig verstanden, dass:

+ er uns die Zufahrt nicht verbieten kann?
+ die Gemeinde die Zufahrt räumen muss in bezug auf Schnee?
+ das es kein Regelwerk gibt, dass es uns irgendwie ermöglichen würde die andere Gemeindestraße geteert bzw. "staubfrei" gemacht zu bekommen?

Danke und Lg

Hank
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Beitrag von Hank » 17.12.2010, 02:09

An sich ist es so, dass für ein Wegservitut bereits die leichtere und bequemere Erreichbarkeit des Grundstückes genügt und im Streitfall kann der Nachbar gerichtlich zur Duldung verpflichtetet werden.

Aber Sie müssen ja doch zumindest einen Vertrag mit Ihrem Nachbarn haben bzw. muss so ein Wegerecht an sich immer im Lastenblatt des dienenden Grundstückes, also des Nachbarn eingetragen werden.

Eigenmächtig kann Ihr Nachbar da gar nichts entscheiden - entweder das Servitut ist sinnlos geworden, weil eine bessere bzw. gleichwertige Zufahrtsmöglichkeit besteht und wird gerichtlich aufgehoben oder man streitet vor Gericht über die Ausübungsmodalitäten des Wegerechts.

Ob Räumpflicht für die Liegenschaft besteht bzw. ob sie eingeschränkt oder aufgehoben ist muss bei der Gemeinde nachgefragt werden (Gemeindeordnung), das kann die Gemeinde als oberste Baubehörde verordnen und eben auch was die Sanierung der Gemeindestraßen anlangt.

lg Hank 8) 8) 8)

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