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Komplizierte Rechtsfrage

Verfasst: 11.12.2010, 15:04
von Gerhard Hanz
Hallo meine 2. frau und ich sind gerade dabei eine eigentumswohnung zu kaufen. dabei stellt sich folgendes Problem : Ich habe 2 Kinder aus erster ehe , ich habe den Kindern u. der ex das haus (bj.2001) überlassen. Da ich ein paar Jahre älter bin als meine frau und wahrscheinlich früher sterben werde haben wir bedenken das die kinder aus erster ehe ansprüche haben die dann meine frau bezahlen müsste. der kaufvertrag wird nur von meiner frau unterzeichnet u. die wohnung ist grösstenteil finanziert auf 30 jahre.
Meine fragen : wie kann verhindert werden das meine exfamilie auf die wohnung zugriff hat sei es durch erbe od. sonstiges und wie kann dabei verhindert werden das ich dabei auf der "strasse lande" ich meine damit wenn meiner frau alles gehört obwohl ich an den raten mitzahle kann sie mich rausschmeissen ??
Ich danke für antworten , es ist ziemlich dringend!

Verfasst: 12.12.2010, 20:22
von MG
Wenn nur Ihre 2. Frau den Kaufvertrag unterrzeichnet, dann wird auch nur sie im Grundbuch eingetragen und es ist das haus ihr Alleineigentum. Die Kinder (Ihre mit großem "I") des Ehemannes sind diesbezüglich gesetzlich nicht erbberechtigt.


Ihr Wohnbedürfnis kann man durch ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht absichern.


mfG
RA Michael Gruner

Verfasst: 12.12.2010, 22:46
von Gerhard Hanz
Danke für die antwort!
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Hanz