Baurecht Wohnnutzung

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Andreas Fichtinger1
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Baurecht Wohnnutzung

Beitrag von Andreas Fichtinger1 » 10.12.2010, 14:08

Hallo,

ich wüsste gerne ab wann ein Raum aus baurechtlicher Sicht zum Wohnen genutzt wird bzw. wo ich Informationen und Rechts Entscheidungen dazu finden kann.
Leider habe ich weder im RIS noch hier etwas dazu gefunden (vielleicht suche ich auch falsch).

Mfg



Hank
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Beitrag von Hank » 11.12.2010, 09:22

Wohnen ist immer auch eine Frage von "ortsüblichen Standards". In Österreich wird wohl Strom, WC/Fließwasser, Heizung, Fenster, versperrbare Türen zur Minimalanforderung gehören.

Oberste Baubehörde ist die Gemeinde, die bestimmt was wo zu Wohnzwecken gewidmet ist, die Bau- und die Feuerpolizei überprüfen die Verhältnisse. Wohnbaubehörden legen die Voraussetzungen für Förderungen und Beihilfen fest.

Wer gerne in einer Gartenlaube wohnt kann das sicher als Wohnsitz anmelden, soweit dieser eine Adresse zuordenbar ist und der Vermieter nichts dagegen hat, weil in Ö-Reich besteht ja im Gegensatz z.B. zu Großbritanien Meldepflicht. Wäre interessant herauszufinden, unter welchen Bedingungen z.B. eine Garagenbox als ordentlicher Wohnsitz durchgehen kann.

In südlichen Gebieten wird wahrscheinlich ein Verschlag aus Euro-Paletten und PVC-Folie ohne weiteres als Wohnung durchgehen.

Hank 8) 8) 8) 8)

Andreas Fichtinger1
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Beitrag von Andreas Fichtinger1 » 13.12.2010, 11:42

Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt, denn ich möchte etwas anderes wissen.

Folgendes fiktives Beispiel:

Ich bin Eigentümer eines Hauses mit einem Keller, dieser Keller hat Sanitäranlagen, Fenster, Heizung, Küche und Schlafräume.

Welche Voraussetzungen müssen nun erfüllt sein, damit dieser Keller zum Wohnen genutzt wird.

Wenn sich jemand dort aufhält?
Wie lange muss er sich dafür dort aufhalten eine Stunde, fünf Stunden?

Oder muss derjenige dort schlafen, kochen, die Sanitäranlagen benutzen?

Mfg
Markus

Hank
Beiträge: 1454
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Beitrag von Hank » 15.12.2010, 11:17

Juristische Standard-Antwort: Es kommt darauf an. Wo eben jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Wo ist derjenige, der sich in dieser Kellerwohnung aufhält gemeldet, was für einen Beruf übt er/ sie aus.

Es kann also sein, dass der Eigentümer dann ortsübliche Wohnverhältnisse zu schaffen hat, was durch längere Duldung einer wohnungsähnlichen Nutzungssituation durchaus der Fall sein kann. Wohnen ist eben ein Grundrecht.

Hank 8) 8) 8) 8)

Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 17.12.2010, 09:01

Sehr geehrter Herr Fichtinger!

Für die Nutzung von Räumlichkeiten in einem Bauwerk bedarf es einer baurechtlichen Nutzungsbewilligung. Diese Nutzungsbewilligung richtet sich nach der Bauordnung, die Ländersache ist, d.h. es gibt in jedem Bundesland eigene und damit auch unterschiedliche Regelungen. Zuständige Behörde ist der Bürgermeister. - Suchen Sie im RIS unter dem jeweiligen Landesrecht, meist gibt es auch auf der Homepage der Landesregierungen diesbezügliche Informationen, oder Sie sprechen am besten gleich mit Ihrer Gemeinde, ob es überhaupt die Möglichkeit gibt einen Keller als Wohnraum zu nutzen bzw. unter welchen Bedingungen. Gerade wenn etwas "passiert" (oder in Versicherungsfällen) kann eine fehlende Nutzungsbewilligung sehr "unangenehm" werden.

Viele Grüße,
Andreas

Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 18.12.2010, 21:41

Sicher. Nutzungsgenehmigung ist aber eher bei der Bauwidmung selber wichtig. Ich bilde mir ein, Herr Fichtigner meint vielleicht doch so was wie folgendes konkretes Beispiel:

Ein Baumeister vermietet auf bestimmte Zeit ein Bürogebäude zu Atelierzwecken an einige Künstler. Die Räumung verzögerte sich enorm, weil zahlreiche Künstler mit der Zeit dann dort ihren Wohnsitz genommen hatten und z.T. ordentlich dort gemeldet waren.

Der Abriss verzögerte sich durch das Wohnproblem erheblich, weil der Vermieter über Jahre die Wohnsituation geduldet hatte.

H.H.H. 8) 8) 8)

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