Notebook sichergestellt - Bitte um Ratschläge
Verfasst: 08.12.2010, 18:12
Hallo erstmal bin neu hier !
Betroffener1 bin ich.
Betroffener2 ist der, der den Laptop als geringfügig Angestellter in einem Konsolenshop, Second Hand Shop, von Betroffenem3 per Privatenkaufvertrag für 470€ gekauft hat.
Zeuge1 ist die Schwester des Betroffenen2
Zeuge2 ist der Vater des Betroffenen2
Zeuge3 ist mein langjähriger Freund der mit mir bei der Besichtigung und Polizei zur Vernehmung war.
Also es fing damit an, dass ich meinen Rucksack und den darin verstauten Lenovo x201 Laptop neben meinem Auto auf der Mariahilferstrasse versehentlich stehen gelassen habe. Ich habe eine Verlustanzeige aufgegeben und immer wieder im Internet, Kleinanzeigen und Ebay, nachgesehen, ob ein Notebook wie meines vielleicht auftaucht.
Am 4.Nov habe ich einen gleichwertigen Laptop in Ebay gesehen und mir für den 5.Nov eine Besichtigung vereinbart. Mit einem Freund bin ich zur Besichtigung gefahren und habe vor Ort die Seriennumer verglichen. Sie stimmte überein. Ich rief die Polizei, die sofort den Laptop sichergestellt hat.
Seit 5 Nov war ich 2 mal bei einer Rechtsauskuft, beide Male wurde mir versichert, dass es sich bei dem lapi zu 100% noch um mein Eigentum handelt. Weiters habe ich 2mal bei der Polizei angerufen, die meinen Laptop sichergestellt hat, um mich am Laufenden zu halten und dabei erfuhr ich, dass der Betroffene2 wegen eben solcher Angelegenheiten in U-Haft sitzt. Ich konnte auch in Erfahrung bringen, dass am 6.Dez in das Landesgericht Wien für Strafsachen die Überstellung meines Notebooks stattfindet und wer die zuständige Staatsanwältin ist. Am 7.Dez habe ich sie im Landesgericht aufgesucht und mich erkundigt, wie meine Chancen stehen.
Sie sagte mir, dass ich den Laptop von ihr nicht mehr wiederbekomme.
Ich müsse beweisen, dass der Betroffene2 eine Straftat mit dem Kauf begangen hat. Weiters fragte ich sie, was ich tun solle und sie empfahl mir, dass ich diese Sache Zivielrechtlich einklage, sie bezweifle aber einen für mich positiven Ausgang.
Das Notebook ist um die 2000€ Wert und Betroffener2 hat es um 470€ privat gekauft. Mir und meinem Freund gegenüber hat er angegeben, dass er sich mit der Preisentwicklung elektronischer Geräte gut auskennt. Meiner persönlichen Meinung nach, kann man als Käufer eines Gerätes, welches so weit unter dem eigentlichen Wert verkauft wird, nicht davon ausgehen, dass es mit rechten Dingen in de Besitz des Verkäufers gekommen ist.
Für die Staatsanwältin ist das wohl nur eine Lapalie. Wie sehr wird sie sich mit dem Fall vertraut machen? Ich habe wirklich viel Zeit mit der Auswahl des Gerätes verbracht und auch über ein halbes Jahr dafür gespart und daher liegt es mir sehr am Herzen.
Wegen der unterschiedlichen Auskünfte bin ich jetzt doch etwas verwirrt. Wie seht Ihr das? Was sollte ich am Besten machen?
Betroffener1 bin ich.
Betroffener2 ist der, der den Laptop als geringfügig Angestellter in einem Konsolenshop, Second Hand Shop, von Betroffenem3 per Privatenkaufvertrag für 470€ gekauft hat.
Zeuge1 ist die Schwester des Betroffenen2
Zeuge2 ist der Vater des Betroffenen2
Zeuge3 ist mein langjähriger Freund der mit mir bei der Besichtigung und Polizei zur Vernehmung war.
Also es fing damit an, dass ich meinen Rucksack und den darin verstauten Lenovo x201 Laptop neben meinem Auto auf der Mariahilferstrasse versehentlich stehen gelassen habe. Ich habe eine Verlustanzeige aufgegeben und immer wieder im Internet, Kleinanzeigen und Ebay, nachgesehen, ob ein Notebook wie meines vielleicht auftaucht.
Am 4.Nov habe ich einen gleichwertigen Laptop in Ebay gesehen und mir für den 5.Nov eine Besichtigung vereinbart. Mit einem Freund bin ich zur Besichtigung gefahren und habe vor Ort die Seriennumer verglichen. Sie stimmte überein. Ich rief die Polizei, die sofort den Laptop sichergestellt hat.
Seit 5 Nov war ich 2 mal bei einer Rechtsauskuft, beide Male wurde mir versichert, dass es sich bei dem lapi zu 100% noch um mein Eigentum handelt. Weiters habe ich 2mal bei der Polizei angerufen, die meinen Laptop sichergestellt hat, um mich am Laufenden zu halten und dabei erfuhr ich, dass der Betroffene2 wegen eben solcher Angelegenheiten in U-Haft sitzt. Ich konnte auch in Erfahrung bringen, dass am 6.Dez in das Landesgericht Wien für Strafsachen die Überstellung meines Notebooks stattfindet und wer die zuständige Staatsanwältin ist. Am 7.Dez habe ich sie im Landesgericht aufgesucht und mich erkundigt, wie meine Chancen stehen.
Sie sagte mir, dass ich den Laptop von ihr nicht mehr wiederbekomme.
Ich müsse beweisen, dass der Betroffene2 eine Straftat mit dem Kauf begangen hat. Weiters fragte ich sie, was ich tun solle und sie empfahl mir, dass ich diese Sache Zivielrechtlich einklage, sie bezweifle aber einen für mich positiven Ausgang.
Das Notebook ist um die 2000€ Wert und Betroffener2 hat es um 470€ privat gekauft. Mir und meinem Freund gegenüber hat er angegeben, dass er sich mit der Preisentwicklung elektronischer Geräte gut auskennt. Meiner persönlichen Meinung nach, kann man als Käufer eines Gerätes, welches so weit unter dem eigentlichen Wert verkauft wird, nicht davon ausgehen, dass es mit rechten Dingen in de Besitz des Verkäufers gekommen ist.
Für die Staatsanwältin ist das wohl nur eine Lapalie. Wie sehr wird sie sich mit dem Fall vertraut machen? Ich habe wirklich viel Zeit mit der Auswahl des Gerätes verbracht und auch über ein halbes Jahr dafür gespart und daher liegt es mir sehr am Herzen.
Wegen der unterschiedlichen Auskünfte bin ich jetzt doch etwas verwirrt. Wie seht Ihr das? Was sollte ich am Besten machen?