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Notebook sichergestellt - Bitte um Ratschläge

Verfasst: 08.12.2010, 18:12
von lenovo201
Hallo erstmal bin neu hier !

Betroffener1 bin ich.
Betroffener2 ist der, der den Laptop als geringfügig Angestellter in einem Konsolenshop, Second Hand Shop, von Betroffenem3 per Privatenkaufvertrag für 470€ gekauft hat.
Zeuge1 ist die Schwester des Betroffenen2
Zeuge2 ist der Vater des Betroffenen2
Zeuge3 ist mein langjähriger Freund der mit mir bei der Besichtigung und Polizei zur Vernehmung war.

Also es fing damit an, dass ich meinen Rucksack und den darin verstauten Lenovo x201 Laptop neben meinem Auto auf der Mariahilferstrasse versehentlich stehen gelassen habe. Ich habe eine Verlustanzeige aufgegeben und immer wieder im Internet, Kleinanzeigen und Ebay, nachgesehen, ob ein Notebook wie meines vielleicht auftaucht.
Am 4.Nov habe ich einen gleichwertigen Laptop in Ebay gesehen und mir für den 5.Nov eine Besichtigung vereinbart. Mit einem Freund bin ich zur Besichtigung gefahren und habe vor Ort die Seriennumer verglichen. Sie stimmte überein. Ich rief die Polizei, die sofort den Laptop sichergestellt hat.

Seit 5 Nov war ich 2 mal bei einer Rechtsauskuft, beide Male wurde mir versichert, dass es sich bei dem lapi zu 100% noch um mein Eigentum handelt. Weiters habe ich 2mal bei der Polizei angerufen, die meinen Laptop sichergestellt hat, um mich am Laufenden zu halten und dabei erfuhr ich, dass der Betroffene2 wegen eben solcher Angelegenheiten in U-Haft sitzt. Ich konnte auch in Erfahrung bringen, dass am 6.Dez in das Landesgericht Wien für Strafsachen die Überstellung meines Notebooks stattfindet und wer die zuständige Staatsanwältin ist. Am 7.Dez habe ich sie im Landesgericht aufgesucht und mich erkundigt, wie meine Chancen stehen.

Sie sagte mir, dass ich den Laptop von ihr nicht mehr wiederbekomme.
Ich müsse beweisen, dass der Betroffene2 eine Straftat mit dem Kauf begangen hat. Weiters fragte ich sie, was ich tun solle und sie empfahl mir, dass ich diese Sache Zivielrechtlich einklage, sie bezweifle aber einen für mich positiven Ausgang.

Das Notebook ist um die 2000€ Wert und Betroffener2 hat es um 470€ privat gekauft. Mir und meinem Freund gegenüber hat er angegeben, dass er sich mit der Preisentwicklung elektronischer Geräte gut auskennt. Meiner persönlichen Meinung nach, kann man als Käufer eines Gerätes, welches so weit unter dem eigentlichen Wert verkauft wird, nicht davon ausgehen, dass es mit rechten Dingen in de Besitz des Verkäufers gekommen ist.

Für die Staatsanwältin ist das wohl nur eine Lapalie. Wie sehr wird sie sich mit dem Fall vertraut machen? Ich habe wirklich viel Zeit mit der Auswahl des Gerätes verbracht und auch über ein halbes Jahr dafür gespart und daher liegt es mir sehr am Herzen.

Wegen der unterschiedlichen Auskünfte bin ich jetzt doch etwas verwirrt. Wie seht Ihr das? Was sollte ich am Besten machen?

Verfasst: 09.12.2010, 09:05
von MG
Ihre Frage betrifft den Themenkreis "gutgläubiger Eigentumserwerb".

Im speziellen: ABGB: § 367. (1) Die Eigentumsklage gegen den rechtmäßigen und redlichen Besitzer einer beweglichen Sache ist abzuweisen, wenn er beweist, dass er die Sache gegen Entgelt in einer öffentlichen Versteigerung, von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens oder von jemandem erworben hat, dem sie der vorige Eigentümer anvertraut hatte. In diesen Fällen erwirbt der rechtmäßige und redliche Besitzer das Eigentum. Der Anspruch des vorigen Eigentümers auf Schadenersatz gegen seinen Vertrauensmann oder gegen andere Personen bleibt unberührt.

Gegen den jetzigen Besitzer werden Sie daher meiner Meinung nach wenig tun können, da dieser Eigentum (entgeltlich vom Unternehmer)erworben hat. Zu klären wäre aber, wie weit der Händler überprüft hat, ob der jenige, der ihm den laptop verkauft hat, Eigentümer war. Hier würde sich vielleicht Anspruch auf Schadenersatz ergeben.

Schließen Sie sich jedenfalls dem Strafverfahren als Privatbeteiligter an und nehmen Sie Akteneinsicht. Sollte der Händler noch nicht einvernommen worden sein, dann können Sie dies anregen bzw. allenfalls anregen, dass gegen diesen wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt werden sollte.


Möglicherweise haben Shop und Käufer da ja zusammen "gearbeitet"....
mfG
RA Michael Gruner

Verfasst: 09.12.2010, 17:25
von lenovo201
Hallo

Danke für die Antwort!

Der Betroffene2 hat das Notebook in seiner Arbeitszeit Privat vom Betroffenen3 gekauft. Keiner von beiden hat als Gewerblicher Käufer od.Verkäufer in der Transaktion agiert. Der Betroffene2 wollte erst später den Laptop Gewerblich über Ebay verkaufen.


Möchte noch hinzufügen das am 5 Nov am Tage der Besichtigung des Laptops der Betroffene2 nicht anwesend war sondern nur der Zeuge1 und Zeuge2. Mein Zeuge3 kann bezeugen das der Zeuge1 u. Zeuge2 vor dem eintreffen der Polizei den gutgläubigen Eigentumserwerb in Frage gestellt haben ( sie sagten das sie sich schon so etwas gedacht haben den mit rechten dingen kommt man für 470 eu nicht an solch einen laptop) Der Betroffene2 ist erst später auf die Polizei nachgekommen.

mfg

Verfasst: 11.12.2010, 10:02
von Hank
Hier wird wohl die Frage sein, wer der unehrliche Finder war, der sich nicht unverzüglich mit dem verlorenen bzw. vergessenen Laptop zum Fundamt begeben hat. Der Verkäufer wird sich wohl noch erinnern können und zumindest eine Personenbeschreibung geben können.

Weil laut Sachenrecht hat der Besitzer einer Sache bis auf weiteres die Vermutung der Redlichkeit für sich. Dem Händler müsste also nachgewiesen werden, dass die Zweifel an der Redlichkeit des Besitzers offensichtlich waren. Ein gebrauchtes LapTop ist heutzutage keine Sensation mehr, Schleuderpreise sowieso nicht.

Und ausgerechnet auf der Mariahilfer-Straße sein Laptop vergessen ist auch fast schon ein Fall von zumindest leichter Fahrlässigkeit. Der Finderlohn hätte immerhin € 200 betragen und in solchen Fällen ist der Wert eines Fundgegenstandes schon oft plötzlich gegen Null gesunken...


H.H.H. 8) 8) 8)