Bundesheer /Überprüfung §26 Smg für KIOP/KPE

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Mani1
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Registriert: 17.11.2010, 22:19

Bundesheer /Überprüfung §26 Smg für KIOP/KPE

Beitrag von Mani1 » 17.11.2010, 22:49

Hallo!?

Habe eine sehr wichtige Frage bzgl. der Überprüfung nach §26 Smg. Da ich mich nicht ganz durchblick im §-dschungel bitte ich euch um mithilfe.

Ich will mir nach langer Zeit wieder zum Heer melden nur habe ich gesehen das diese ein Überprüfung nach §26 machen.

Ich hatte mit 17 einen Blödsinn gemacht und weil ich das erste und auch letzte mal Kontakt mit Drogen hatte. Aufgrund dessen das ich übertrieben habe und ins Krankehaus musste waren die Ärzte verpflichtet Anzeige zu erstatten :(

Was folgte war eine Vorladung bei Gericht wo die Anzeige für eine Probezeit von 2 Jahren zurückgelegt wurde. Am 9 Jänner 2006 erhielt ich den Bescheid das nach Ablauf der Probezeit gemäß §90 Abs.1 StPO endgültig zurückgelegt wurde (§38 Abs.3 SMG) mit dem Hinweis das ein Strafverfahren daher unterbleibt.

Soweit mal die Theorie?!?!

Was ich bis jetzt verstanden habe wird im Suchtmittelregister schon der Verdacht nach verstoß laut SMG eingetragen. Sprich mit meinen Daten könnten sie schauen was da los war !

Allerdings hab ich im §25 SMG gelesen das wenn das verfahren eingestellt wurde bzw. die Anzeige zurück gelegt wurde meine Daten in ein Statistik-Register kommen das anonymisiert werden.


Heißt das jetzt ich scheine bei der Überprüfung auf oder nicht, bzw. hat das Bundesheer Einsicht in das Statistik-Register?????

Und bitte erklärt mir für dumme was der folgend genau jetzt bedeutet:

"(11) Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hat, soweit Abs. 12 nicht anderes bestimmt, die eine bestimmte Person betreffenden Daten längstens nach Ablauf von fünf Jahren, soweit es sich um Daten gemäß § 24a Abs. 3 handelt, längstens nach Ablauf von einem Jahr ab Einlangen der Daten aus dem Suchtmittelregister zu löschen."

heißt das jetzt in meinem Fall werden die daten nach 5 oder 1 Jahr nach anzeigenzurücklegung gelöst. Und wo kann ich nachfragen ob die Daten noch aufscheinen oder nicht?

Mfg euer Mani



Mani1
Beiträge: 3
Registriert: 17.11.2010, 22:19

Beitrag von Mani1 » 18.11.2010, 21:18

Kann mir den keiner eine Antwort geben :cry: wäre wichtig!!!!!

Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 18.11.2010, 23:02

Nur die Ruhe -

Daten löschen und Daten nachweisen können sind zwei verschiedene Gesichtspunkte.

Wer zum Militär will wird natürlich möglichst sorgfältig überprüft, aber eine kleine Drogengeschichte dürfte kein Problem sein, außer es ist eine besondere Zuverlässigkeit gefragt wie bei Piloten oder so.

Egal ob Daten gelöscht sind oder nicht - aus "wichtigen Gründen" ist alles auffindbar von Behörden.

Du beweist einfach durch dein Auftreten und deine Einstellung, dass du zuverlässig bist, der Rest ist Privatsache.

Leumundzeugnis bekommst bei der Polizei und kostet 13,--. Manchmal wird es gleich ausgedruckt, andere behaupten, dass es ca. 14 Tage dauert.

Grüße Hank

Mani1
Beiträge: 3
Registriert: 17.11.2010, 22:19

Beitrag von Mani1 » 18.11.2010, 23:05

alles klar wenn es so ist werd ich mein glück probieren.

danke aufjedenfall für deine antwort :wink:

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