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Gewinnspiel auf einem Postwurf
Verfasst: 15.11.2010, 16:06
von Alexander Fuchs2
Hallo,
ist es erlaubt auf einem Postwurf ein kleines Gewinnspiel unter zu bringen? (bzw. ein verweis dazu auf die Firmen Website)
Ich habe gehört ich kann mit dem UWG in konflikt kommen,...?
Vielen Dank!
Grüße,
Alex
Verfasst: 17.11.2010, 04:14
von Hank
Jeder kann einen Preis ausloben oder Glücksspiele und Wetten veranstalteten, soweit diese keine unerlaubten Inhalte haben bzw. nicht staatlichen bzw. konzessionierten Einrichtungen nach dem Glücksspielgesetz oder Börsegesetz vorbehalten sind.
Umgehungsgeschäfte sind nichtig und unseriöse Geschäftspraktiken fallen auch ohne Gewinnspiel irgendwann einmal auf.
Hank

Verfasst: 17.11.2010, 10:03
von Alexander Fuchs2
Hallo,
danke für die Antwort.
Ich möchte natürlich keine unseriösen Geschäftspraktiken ausführen sondern mehr dass, durch das Gewinnspiel, der Postwurf durch den Empfänger "genauer" ins Auge genommen wird.
Und dabei denke ich, würde ein kleines Gewinnspiel helfen.
Wobei ich mir im Moment sowieso noch nicht im klaren bin ob ich dies nun durchführen werde oder nicht...
Grüße.