Gewinnspiel auf einem Postwurf

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Alexander Fuchs2
Beiträge: 2
Registriert: 15.11.2010, 16:01

Gewinnspiel auf einem Postwurf

Beitrag von Alexander Fuchs2 » 15.11.2010, 16:06

Hallo,

ist es erlaubt auf einem Postwurf ein kleines Gewinnspiel unter zu bringen? (bzw. ein verweis dazu auf die Firmen Website)
Ich habe gehört ich kann mit dem UWG in konflikt kommen,...?


Vielen Dank!
Grüße,
Alex
Zuletzt geändert von Alexander Fuchs2 am 17.11.2010, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 17.11.2010, 04:14

Jeder kann einen Preis ausloben oder Glücksspiele und Wetten veranstalteten, soweit diese keine unerlaubten Inhalte haben bzw. nicht staatlichen bzw. konzessionierten Einrichtungen nach dem Glücksspielgesetz oder Börsegesetz vorbehalten sind.

Umgehungsgeschäfte sind nichtig und unseriöse Geschäftspraktiken fallen auch ohne Gewinnspiel irgendwann einmal auf.

Hank 8) 8) 8)

Alexander Fuchs2
Beiträge: 2
Registriert: 15.11.2010, 16:01

Beitrag von Alexander Fuchs2 » 17.11.2010, 10:03

Hallo,

danke für die Antwort.
Ich möchte natürlich keine unseriösen Geschäftspraktiken ausführen sondern mehr dass, durch das Gewinnspiel, der Postwurf durch den Empfänger "genauer" ins Auge genommen wird.
Und dabei denke ich, würde ein kleines Gewinnspiel helfen.
Wobei ich mir im Moment sowieso noch nicht im klaren bin ob ich dies nun durchführen werde oder nicht...


Grüße.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 16 Gäste