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Jugendschutzfrage

Verfasst: 10.11.2010, 03:45
von marimue
Schönen Abend (Guten Morgen...),

Kurze Frage: Ein Kollege von mir hat sich beim letzten Ausgehen ein Mädchen aufgegabelt -> problem an dem ganzen ist nur: Er ist 21 und Sie 14...

Nachdem ich in dem Ganzen nicht so bewandert bin, frage ich mal hier nach, ob ihm das ganze Probleme machen könnte (sie will wohl mit ihm zusammen gehen soweit ich das mitbekommen habe)?

Danke für die Antworten,

Marius

Verfasst: 10.11.2010, 12:10
von Hank
Kontakte sind ab dem 14. Lebensjahr erlaubt, jedoch besteht bis zum 16. Lebensjahr ein erweiterter Schutz gegen Ausnützung einer altersbedingten Überlegenheit und Ausnützung einer Zwangslage, sowie bis zum 18. Lebensjahr ein Schutz gegen sexuellen Missbrauch. 8) 8) 8)

Verfasst: 10.11.2010, 14:14
von marimue
Dankeschön - heißt also er kann, wenn natürlich beide damit einverstanden sind, auch mit ihr sexuellen Kontakt haben, sofern ich das richtig verstanden habe?

Verfasst: 14.11.2010, 15:32
von Hank
Ja, so ferne sie nichts dagegen hat und auch ihre Erziehungsberechtigten nicht und auch sonst keine wichtigen Gründe dagegen sprechen

H.H.H. 8) 8) 8)