Haus Verkaufen?
Verfasst: 09.11.2010, 04:14
Hallo liebes Forum!
Hätte da mal wieder eine sehr komlizierte Frage oder auch Fragen an euch!
Mein Vater ist vor einiger Zeit eher überraschend verstoreben!
Jetzt brennt die Gemeinde darauf das wir unser Haus das mein Vater Ende der 70er Jahre erbaut hat verkaufen sollten!
Der Grund dafür ist sehr einfach:
Es gab eine öffentliche Baugenehmigung, aber mit einem gewissen Teil des Hauses aber kein Gründbürgerliches Übereinkommen mit dem Nachbar.
Der Nachbar wil für seinen Grund wo unser Haus draufsteht sind 61m² 200.000,- Euro mein Onkel will für den Unteren Stock auch nochmals 100.000,- Euro. Dazu kommen nochmals gute 100.000.- Euro für das Pfandrecht das mein Onkel vom Grundbuch meines Vaters hat dazu!
Das würde einen Betrag von 400.000 Euro ergeben!
Dieser betrag wurde auch so von der Gemeinde vorgerechnet,
aber ich und meine Mutter wollen auch für den ersten Stock, den wir bewohnen auch noch etwas haben, sagen wir mal 150.000,- Euro ink. aller Abzüge!
In der gemeinde wurde uns dann weißgemacht, dass wenn wir verkaufen das dann mit dem Grund mit dem Nachbar geklärt würde!
Aber kann mir jemand veraten, der ein ca. 30 Jahre altes Haus, dass nich einmal Gründbürgerlich geregelt ist um 550.000,- bis 600.000,- Euro kauf!
Unser Versicherungsmarkler hat gesagt, dass das Ganze gute 300.000,- Euro wert sein würde, aber nicht mehr!
Enteignen kann man uns ja hoffe ich nicht!
Sollen wir Unterschreiben, das Haus zu verkaufen- Kann uns die Gemeine dazu zwingen das Haus zu verkaufen?
Welche Schritte können wir sonst noch nachgehen?
Dank für die Antworten!
Habe mich Heute mit einen Anwalt in Verbindung gesetzt, der hat gesagt, dass dieser Fall so komliziert sein würde, dass diesen Fall kein Anwalt übernehmen würde!
weiteres stellte er fest, dass wenn niemand den Abbruch übernehmen sollte, der Abbruch früher oder Später seitens vom Staat Österreich übernommen wird!
Weiteres saget er mir das die Nachbarin für Ihren Grund verlangen könne, wie sie meint!
Nur ist der Grund leider nichts wert, da es sich um keinen Baugrund sondern um einen Freilandgrund handelt!
Da er nicht Umgewiedmet wurde!
LG rene
Hätte da mal wieder eine sehr komlizierte Frage oder auch Fragen an euch!
Mein Vater ist vor einiger Zeit eher überraschend verstoreben!
Jetzt brennt die Gemeinde darauf das wir unser Haus das mein Vater Ende der 70er Jahre erbaut hat verkaufen sollten!
Der Grund dafür ist sehr einfach:
Es gab eine öffentliche Baugenehmigung, aber mit einem gewissen Teil des Hauses aber kein Gründbürgerliches Übereinkommen mit dem Nachbar.
Der Nachbar wil für seinen Grund wo unser Haus draufsteht sind 61m² 200.000,- Euro mein Onkel will für den Unteren Stock auch nochmals 100.000,- Euro. Dazu kommen nochmals gute 100.000.- Euro für das Pfandrecht das mein Onkel vom Grundbuch meines Vaters hat dazu!
Das würde einen Betrag von 400.000 Euro ergeben!
Dieser betrag wurde auch so von der Gemeinde vorgerechnet,
aber ich und meine Mutter wollen auch für den ersten Stock, den wir bewohnen auch noch etwas haben, sagen wir mal 150.000,- Euro ink. aller Abzüge!
In der gemeinde wurde uns dann weißgemacht, dass wenn wir verkaufen das dann mit dem Grund mit dem Nachbar geklärt würde!
Aber kann mir jemand veraten, der ein ca. 30 Jahre altes Haus, dass nich einmal Gründbürgerlich geregelt ist um 550.000,- bis 600.000,- Euro kauf!
Unser Versicherungsmarkler hat gesagt, dass das Ganze gute 300.000,- Euro wert sein würde, aber nicht mehr!
Enteignen kann man uns ja hoffe ich nicht!
Sollen wir Unterschreiben, das Haus zu verkaufen- Kann uns die Gemeine dazu zwingen das Haus zu verkaufen?
Welche Schritte können wir sonst noch nachgehen?
Dank für die Antworten!
Habe mich Heute mit einen Anwalt in Verbindung gesetzt, der hat gesagt, dass dieser Fall so komliziert sein würde, dass diesen Fall kein Anwalt übernehmen würde!
weiteres stellte er fest, dass wenn niemand den Abbruch übernehmen sollte, der Abbruch früher oder Später seitens vom Staat Österreich übernommen wird!
Weiteres saget er mir das die Nachbarin für Ihren Grund verlangen könne, wie sie meint!
Nur ist der Grund leider nichts wert, da es sich um keinen Baugrund sondern um einen Freilandgrund handelt!
Da er nicht Umgewiedmet wurde!
LG rene