Gesetzlicher Auftrag zur getrennten Unterbringung?
Verfasst: 30.10.2010, 10:29
Hallo!
Ich beziehe mich auf diesen Bericht:
http://www.krone.at/Oesterreich/RH-Beri ... ory-227863
Zitat: "Geistig abnorme Straftäter werden gemeinsam mit gesunden Insassen im Normalvollzug oder in psychiatrischen Krankenhäusern angehalten. Laut Rechnungshof widerspricht dies dem gesetzlichen Auftrag zur getrennten Unterbringung."
Gibt es eine juristische Quelle, in welcher man diesen "gesetzlichen Auftrag zur getrennten Unterbringung" nachlesen kann?
Dürfen z.B. Untersuchungshäftlinge mit unbescholtenen, depressiven Patienten (z.B. nach einem gescheiterten Suizidversuch) in der geschlossenen Psychiatrie zusammen(!) eingesperrt werden?
Gruss Martin
Ich beziehe mich auf diesen Bericht:
http://www.krone.at/Oesterreich/RH-Beri ... ory-227863
Zitat: "Geistig abnorme Straftäter werden gemeinsam mit gesunden Insassen im Normalvollzug oder in psychiatrischen Krankenhäusern angehalten. Laut Rechnungshof widerspricht dies dem gesetzlichen Auftrag zur getrennten Unterbringung."
Gibt es eine juristische Quelle, in welcher man diesen "gesetzlichen Auftrag zur getrennten Unterbringung" nachlesen kann?
Dürfen z.B. Untersuchungshäftlinge mit unbescholtenen, depressiven Patienten (z.B. nach einem gescheiterten Suizidversuch) in der geschlossenen Psychiatrie zusammen(!) eingesperrt werden?
Gruss Martin