Netzbereitstellungsgebühr EVN

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sunshine3
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Netzbereitstellungsgebühr EVN

Beitrag von sunshine3 » 28.10.2010, 12:22

Hallo!
Folgender Sachverhalt:

Mein Ehemann hat per 1.1.2008 ein Imbisslokal (Verkaufswagen) in Betrieb genommen. Energielieferung Strom erfolgte durch die EVN.
Betreiber des Imbissstandes und Gewerbeberechtigter war mein Mann, dennoch war ich Rechnungsempfängerin, da die EVN die Imbissanlage zu meiner vorhandenen Kundennummer (vom Wohnhaus) registriert hatte.

Es wurden die monatlichen Stromrechnungen per Bankeinzug bezahlt. Die Nachzahlung wurde auch bezahlt.

Am 1.1.2009 erhielten wir eine Rechnung von der EVN über ca. € 3.500 Netzbereitstellungsgebühr bzw. Systemnutzungsentgelt.
Ich rief sofort bei der EVN an und fragte was diese Netzbereitstellungsgebühr sei. Ein Mitarbeiter der EVN teilte mit, dass dies eine einmalige Gebühr sei und wir diese zahlen müssten, da die EVN durch den Imbiss mehr Energie an diesen Standort liefern müsse. Ich sagte dass wir ja die monatlichen Teilbeträge sowie die Nachzahlung ordentlich gezahlt hatten, und dass wir ein kleiner Imbiss sind und nicht imstande wären diese Rechnung zu zahlen. Weiters erklärten wir dem Mitarbeiter dass wir ja nur mehr längstens 1 Jahr auf diesem Standort diesen Imbiss betreiben werden, da der Grundvermieter ein Bauvorhaben habe.
Daraufhin teilte der Mitarbeiter mit, dass wir vorläufig die Rechnung nicht zahlen müssten. Sollte der Imbissstand im nächsten Jahr weiter betrieben werden, dann werden wir aufgefordert werden, diese Gebühr zu zahlen.
Jedenfalls erhielten wir danach weder eine Mahnung noch Zahlungsaufforderung. Genau nach 1 Jahr hat mein Mann den Imbissverkaufswagen dem Grundstücksbesitzer verkauft, das Gewerbe abgemeldet, bei der EVN die Abmeldung vorgenommen; Gewerbe- und EVN-Kundschafs-abmeldung per 1.4.2010; am 1.4.2010 bei der EVN: der Mitarbeiter bearbeitete die Kündigung und teilte mit dass eine Schlussrechnung übermittelt wird (Stromrechnung Abrechungszeitraum 1.4.2010); Die Schlussrechnung kam € 735, welche überwiesen wurde.

So und jetzt das Problem: Mit 15. Juni 2010 übermittelt die EVN eine Rechnung von über € 3500 Netzbereitstellungsgebühr.

Es war vereinbart, dass wir diese Rechnung nicht zahlen müssten, wenn wir nicht länger als 18 Monate dort tätig sind;
Selbst im Juni habe ich mit der EVN telefoniert, wieder wurde am Telefon zugesichert, dass diese Rechnung storniert wird, bzw. der neue Imbissbetreiber die Rechnung übermittelt bekommt.

Die EVN hat mich auf Zahlung geklagt. Was soll ich tun?
1. Ich habe mit dem Imbisslokal nichts zu tun; ich bin selbst 40 Wochenstunden unselbständig tätig;
2. Rechnung kommt 3 Monate nach der Betriebsübergabe bzw. Abmeldung Gewerbe und Kundschaft;

Mit der Bitte um baldige Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen.



Hank
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Beitrag von Hank » 29.10.2010, 01:06

Falls Sie mit einem bevollmächtigten Mitarbeiter gesprochen haben, sind das sicherlich rechtsverbindliche Erklärungen nach welcher die € 3.500,- selbstverständlich nicht fällig sind.

Kann aber sein, dass ein nicht befugter Mitarbeiter Ihnen leichtfertig etwas versprochen hat, das wäre dann so etwas wie ein schwerer Beratungsfehler für den an sich die EVN einstehen müsste.

Es sei denn, es hätte Ihnen klar sein müssen, nicht mit einem kompetenten Mitarbeiter zu verhandeln, dann wären Sie selbst zumindest leicht fahrlässig vorgegangen.

Wahrscheinlicher ist, dass bei der EVN als Großbetrieb diese rechtsverbindlichen Zusagen des zuständigen Mitarbeiters (noch) nicht bis zur Buchhaltung vorgedrungen sind und Ihnen nunmehr der Tarif laut AGB - versehentlich - verrechnet wurde.

Sie müssen jetzt also der Sache systematisch nachgehen; die EVN kann die Klage ja jederzeit wieder zurück ziehen bzw. Sie müssten wenn es echt hart auf hart gehen sollte, die Rechtmäßigkeit der Forderung bei einer ersten Tagsatzung mit den geschilderten Argumenten bestreiten.

H.H.H. 8) 8) 8)

sunshine3
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Registriert: 28.10.2010, 11:50

Beitrag von sunshine3 » 29.10.2010, 08:31

Hallo Hank!
Danke für die Auskunft; die erste Tagsatzung findet am im November statt. Werde Urkunden (1. stornierte Rechnung, Gewerbeabmeldung) mitnehmen, Rechnungen) mitnehmen.

Mein Fehler war, dass ich damals als der Mitarbeiter mir telefonisch mitteilte die Rechnung zu stornieren, ich mir das nicht schriftlich geben hab lassen. Er hat die Rechnung zwar wirklich storniert, da wir danach 17 Monate nichts mehr von dieser Netzbereitstellungsgebühr gehört hatten, aber wie du sagst, es muss ein interner Fehler sein.

Alles schriftlich bestätigen lassen, egal wie wichtig oder nicht sehr wichtig, trotzdem schwarz auf weiß ist immer besseres Beweismaterial.

Urteil gebe ich hier dann bekannt;

Danke
LG
sunshine

Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 30.10.2010, 06:03

You are my sunshine, you make me happy - kennen'S diesen Song?

Jedenfalls ein postives Motto.

Es ist aber nicht unbedingt erforderlich sich alles schriftlich geben zu lassen. In Österreich herrscht im Prinzip Formfreiheit, d.h. auch mündliche Aussagen haben rechtsverbindlichen Charakter.

Im Übrigen obliegt dann dem Richter die Beweiswürdigung. Ihr Vorbringen des Sachverhaltes erscheint mir glaubwürdig - schließlich weiß man ja zu was Bürokratie alles fähig ist, oder?

Hank, der gelernte Österreicher wünscht gutes Gelingen! 8) 8) 8)

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