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Superädifikat erworben ohne Vertrag mit Grundeigentümer

Verfasst: 26.10.2010, 11:26
von Misteldorf
Liebe Foristen, ich habe folgendes, etwas kompliziertes Problem.

Meine Lebensgefährtin hat ein bestehendes Wochenendhaus als Superädifikat erworben, Kaufvertrag, Notar, Eintrag im Grundbuch. Alles ist schon gelaufen. Zum Zeitpunkt des Erwerbs war der Mietvertrag des vorigen Eigentümers mit dem Grundeigentümer GE schon seit mehreren Jahren abgelaufen, aber es war klar, dass durch den GE ein neuer Vertrag angeboten werden soll (WE-Haus ist in einer größeren WE-Siedlung).
Jetzt liegt dieser neue Vertrag vor, aber hat einige unangenehme Klauseln drinnen (Weiterverkauf des WE-Hauses stark eingeschränkt, stark erhöhte Miete ...).
Zusammengefasst: Sie hat das Eigentum am SÄ erworben, ohne bereits mit dem GE einen Vertrag zu haben, allerdings mit Wissen des GE.
Meine Frage ist, wie ist eigentlich jetzt die rechtliche Position meiner Freundin? Auch in Hinblick auf Vertragsverhandlungen?
Für erste Infos und Einschätzungen aus dem Forum wären wir sehr dankbar, wenn es hart auf hart geht, werden wir eh noch einen Anwalt hinzuziehen.

Verfasst: 26.10.2010, 23:05
von Hank
Falls es sich wirklich um ein Superädifikat handelt, steht das Eigentum an einem solchen nicht im Grundbuch selber, sondern in einer eigenen Urkundensammlung...

Ihre Freundin hat jedenfalls das Problem, sich mit dem GE irgendwie einigen und auf seine Bedingungen eingehen zu müssen. Hätte man vorher verhandelt, aber nicht nachgeben wollen, hätte der GE eben einen anderen Vertragspartner gesucht...

Solche Verträge sind keine Kleinigkeit, da sollte man die Verantwortung für dessen Korrektheit schon einem Rechtsanwalt übertragen...

Die Frage grundsätzlich ist: will man ein Wochenendhaus oder nicht?

Verfasst: 27.10.2010, 07:02
von Misteldorf
Also, ein Superädifikat ist es eindeutig, schon seit 20 Jahren. ;-) Art der Bauweise, nicht als dauerhaftes Bauwerk vorgesehen ..
Danke für den Hinweis mit der Urkundensammlung.

Für mich stellt sich halt die Frage, ob meine Freundin wirklich so auf die Bedingungen eingehen muss. Im AGBG wird ja nur der Fall behandelt, dass ein Bauführer ohne Zustimmung, aber mit Wissen des GE ein SÄ neu erstellt. Hier ist es ja so, dass es das SÄ schon gibt, und meine Freundin das Eigentum erworben hat.

Verfasst: 27.10.2010, 23:55
von Hank
Man muss immer auch die Akten vor sich haben, weil Ferndiagnose ist immer schwierig - aber niemand kann gezwungen werden einen Vertrag zu unterschreiben. Weder der GE noch Ihre Freundin.

Wenn die Vertragsbedingungen sittenwidrig und unverhältnismäßig sind, kommt eh' kein Vertrag zustande bzw. ist ungültig.

Mitwissen, aber nichts dagegen unternehmen gilt als stillschweigende Zustimmung. Das gilt auch für Ihre Freundin, die über die Vertragsvoraussetzungen mit dem GE durchaus vorher schon im Klaren sein hätte können. Wer will schon überrumpelt werden? Oder ist gar wer überrumpelt worden?

Mit Verlaub, man soll die Rechnung nie ohne den GE machen!!

H.H.H. 8) 8) 8)

Verfasst: 28.10.2010, 09:18
von MG
Noch ein Input:

Wenn der Vertragserrichter Sie vorab nicht über die Gefährlichkeit Ihres Tuns, nämlich ein SÄ zu kaufen, ohne zu wissen, ob und wie der Miet/Pachtvertrag ausschauen wird, aufgeklärt hat, dann läge hier ein schwerer Beratungsfehler vor.

Ich kanns mir aber eigentlich nicht vorstellen...

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at