Brauche Hilfe! Polizeiwillkür vermutet!

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Proletarier
Beiträge: 8
Registriert: 25.10.2010, 13:13

Brauche Hilfe! Polizeiwillkür vermutet!

Beitrag von Proletarier » 25.10.2010, 14:00

Sehr geehrte Community,

hoffe hier richtig gelandet zu sein und die Eine oder Andre hilfreiche Antwort zu erhalten! Damit es leichter fällt, mir zu folgen, fange ich mal von ganz vorne an:

Bin Montagearbeiter, Einsatzgebiet in praktisch ganz Österreich, wohnhaft in Wien und habe unter Andrem Verwandschaft im Burgenland. Dort gab es jemanden unter meinen Verwandten, der Hanf angepflanzt hat und die Ernte zwar nicht vertickt, aber doch großzügig mit Seinen Freunden geteilt hat :wink: was sich natürlich als schwerer Fehler entpuppt hat - denn Seine Freunde wurden bei einer Dealerei auf frischer Tat ertappt und alle haben Ihn verpfiffen, bis auf Einer...

der meinte, Er hätte Sein Zeugs von mir gekriegt, um den andren Verdächtigen zu decken!

Es zogen ein paar Wochen durch das Land, dann standen Sie auch vor meiner Türe, die Kibarei aus dem Burgenland (hin und zurück immerhin rund 260km!)

Leider war ich zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause, dafür meine hochschwangere Lebensgefährtin. Sie ist tough, hat Sie nicht herein gelassen, aber Sie haben Sie ausgefragt, erpresst und gelogen, um ein mich belastendes Geständnis zu entlocken worauf Sie, wofür ich Sie hoch schätze, nicht eingegangen ist! Sie war nach dem Verhör allerdings nervlich total fertig, der verantwortliche Polizist hat Ihr Seine Nummer hinterlassen, auf der ich zurückrufen solle, "da Sie mich sonst zur Vernehmung abholen müssen" Auch haben die Polizisten bevor Sie gegangen sind , rundherum die Fenstersimse im Stiegenhaus und an der Straße begutachtet, ob man nicht irgendwo Pflanzen sehen kann - natürlich ohne Erfolg.

Eigentlich wollte ich gar nicht mit denen sprechen, da ich genau weiß das die viel mit linken Tricks probieren und das Gesetz auch nicht immer so ernst nehmen - auf Drängen meiner Freundin hin rief ich den Verantwortlichen dennoch zurück, mit einer ziemlichen Wut im Bauch für diese unnötige Aktion.

Es kam kein Vernehmungstermin zustande, Er wollte mich ein paar Mal zurückrufen, wofür ich allerdings keine Zeit hatte. Jetzt versuchen Sies einmal pro Woche vor meiner Tür zu erscheinen, letzten Samstag standen Sie vor einer verschlossenen Türe, die niemand öffnen wollte, daraufhin kam ein Gebrabbel, das man "eben mit der Feuerwehr aufmacht". Dann verschwanden sie allerdings und versuchten mich abermals am Handy zu erreichen, wieder ohne Erfolg, der Polizist sprach allerdings auf die Sprachbox, "das man sich fürs nächste Mal was einfallen lassen wird, mich zur Haft auszuschreiben, damit man mich vernehmen und mit mir sprechen kann!"


Nun ja... bin bis jetzt zu Jeder Vorladung erschienen (hatte noch nicht so viele, meist wegen Dingen im Straßenverkehr oÄ.) meistens hab ich dann von meinem Schweigerecht nach §157 StPO Gebrauch gemacht, diese Vorladungen erhielt ich allerdings schriftlich, einmal wurde Sie mir von einem Polizisten aus Wien in die Hand gedrückt, der allerdings total freundlich und mehr oder weniger desinteressiert war, eine normale Amtshandlung halt.

Hab mich schon ein wenig übers Recht informiert, auch wenns in so einer polizeilichen Vorladung anders drin steht, ist man nicht verpflichtet zu einer solchen zu erscheinen. Verpflichtet ist man, einer Vorladung der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten und zu der kann man auch gezwungen bzw. abgeholt werden!

Desweiteren bin ich der Meinung, das die Polizei aus dem Burgenland vor meiner Haustür im Grunde gar nichts verloren hat, da nur für einen Bezirk im Südburgenland zuständig :wink: (korrigiert mich wenn ich falsch liege)


Ich hab die Telefonnummer des Polizisten und Seinen Nachnamen, die Dienstnummer leider nicht, erwäge es Beschwerde einzureichen... vielleicht reicht es auch, als diplomatischere Lösung, einfach eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen und an das Kommissariat zu schicken, auch wenn ich bezweifle, das es damit getan ist. Die sind hartnäckig und unterbeschäftigt.



Grüße,

Peter



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.10.2010, 00:08

Aufgabe der Polizei ist nun einmal auch die Strafverfolgung - dass das für den Betroffenen eher bis sehr unangenehm ist, liegt in der Natur der Sache, vor allem wenn der Täter den Polizisten noch unbekannt ist.

Hanf anbauen und verkaufen ist kein Verbrechen, sondern primär ein Vergehen gegen das SGG (Suchtgiftgesetz) und in weiterer Folge eventuell ein Fall für die Finanzstrafbehörden in puncto Steuerhinterziehung.

Bei Drogendelikten ist die Finanzstrafe in den meisten Fällen wesentlicher Höher als für das Grunddelikt.

In Deinem Fall bringt davonlaufen bzw. zeitschinden nichts. Stell Dich der Polizei und lege den Fall menschlich ganz normal dar.

Kiffen ist an sich natürlich verboten, aber das in der Verfassung verankerte Selbstbestimmungsrecht lässt einem letztlich auch diese Freiheit, wenn man volljährig, ansonsten charakterlich einwandfrei ist und keine kriminellen oder sonst wie schädlichen Neigungen hat.

Wichtig ist, dass nicht in der Öffentlichkeit gekifft wird, dass nicht an Minderjährige weitergeben wird, dass keine Bereicherungsabsicht besteht, dass der Kiffer für seine Umgebung nicht gefährlich ist, d.h. durch den Drogenrausch keine Straftaten u.ä. begeht.

Durch die Verlogenheit und (Geld-)Gier der ganzen Drogenszene, auch der Kifferszene, ist die Polizei besonders in Landwirtschaftsgebieten wie dem Burgenland oder der Steiermark oft sicherlich unverhältnismäßig hartnäckig, weil mit dem anspruchslosen Naturprodukt Hanf auf die Schnelle relativ viel Geld - steuerfrei - verdient werden kann.

Arnold Schwarzenegger z.B. sagt als Gouverneur von Californien, dass Cannabis keine Droge ist, sondern ein "Kraut". Allerdings an eine völlige Freigabe ist selbst dort (noch) nicht zu denken.

Man hat einfach noch zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse, deswegen sollen alle Kiffer mitarbeiten und ihre Daten und Erfahrungen zur Verfügung stellen, damit das Konsumieren und das gewerbliche Treiben am Schwarzmarkt besser zu unterscheiden ist.

Herzlichst Hank Hinterseer 8) 8) 8) 8)

MG
Beiträge: 1496
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 28.10.2010, 10:57

Es stellt sich ganz allgemein die Frage, ob man als Beschuldigter überhaupt mit der Polizei sprechen sollte. Im Laufe der Jahre verfestigt sich meine Meinung, dass man sich damit keinen Gefallen tut.

Die Vernehmungsleistung der Herrschaften ist teilweise katastrophal, die Methoden zum Teil zweifelhaft, die Protokolle oftmals bedenklich, also wozu das Ganze?

Nur ein banales Beispiel: Autofahrer fährt zu schnell, Radar. Polizei hält an. Wie lautet (sinngemäß) die erste Frage des Polizisten: "Wissen Sie warum ich Sie aufhalte?" Und schon sind wir in einer Situation, die gegen fundamentalste rechtsstaatliche Grundsätze verstößt, weil man jetzt dazu verleitet würde, sich selbst zu belasten.

Antworten wie: "Ich nicht, aber ich hoffe Sie!" oder "Darf ich den 50:50 Joker verwenden" führen auch zu keiner entspannten Situation...

Und noch viel schlimmer ist es, wenns um heftigere Dinge geht, wie im Thread gschildert. Zum Teil ist die Pol. nicht einmal willens oder in der Lage, den Betrfoffenen in der "Ladung" dazulegen, in welcher Position (Zeuge, Beschuldigter etc.) man sie anhören will. In ernsteren Dingen ist es daher mM nach durchaus empfehlenswert, vor der Polizei von seinem Recht als Beschuldigter, jegliche Angaben zum Tatvorwurf zu verweigern, höflich, aber bestimmt Gebrauch zu machen.

Man möge sich abschließend nur vor Augen anhalten, dass die offiziellen Argumente gegen das Recht, einen Anwalt beizuziehen (und auch gegen verpflichtende Videoaufzeichnung der Vernehmungen) lauteten und lauten, dass damit die Erfolgsquote der polizeilichen Aufklärungsarbeit sinken würde....Bananistan lässt grüßen.

RA Michael Gruner

Proletarier
Beiträge: 8
Registriert: 25.10.2010, 13:13

Beitrag von Proletarier » 28.10.2010, 18:11

Herzlichen Dank an Hank und MG!

Nun, in Kalifornien kann man sich Cannabis auf Rezept verschreiben lassen, egal, was man für ein Leiden hat, das geht recht einfach :wink:

Bei Uns in At ists so, das der Anbau nicht verboten ist, solange es nicht der Rauschmittelgewinnung dient.

Zurück zum Thema:

Ich habe gestern wenigsdens endlich eine schriftliche Vorladung bekommen als BESCHULDIGTER im Ermittlungsverfahren. Wegen Suchtmittelgesetz §27/3
Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften

§ 27.
(1) Wer vorschriftswidrig
1. Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft,
2. Opiummohn, den Kokastrauch oder die Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung anbaut oder
3. psilocin-, psilotin- oder psilocybinhältige Pilze einem anderen anbietet, überlässt, verschafft oder zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs anbaut,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer jedoch die Straftat ausschließlich zum persönlichen Gebrauch begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer eine Straftat nach Abs. 1 Z 1 oder 2 gewerbsmäßig begeht.
sollte fürs Erste reichen. Gegenstand der Vernehmung: Erwerb, Besitz, Konsum und Weitergabe von Suchtmitteln.


Also ich muss mich hier MG anschliessen, egal was man dort sagt, es kann nix Gutes dabei rauskommen, werde vehemend auf mein Schweigerecht nach §157 oder das Auskunftverweigerungsrecht nach §55 StPO pochen! Hätte gerne auch einen Zeugen dabei, könnte ja sein das mir das bei denen abgeschlagen wird :wink:

Besonders ärgerlich finde ich, das ich da in was reingezogen wurde, an dem ich nicht beteiligt war. Dennoch werde ich dort hingehn, denn erfahrungsgemäss wird man sonst sehr lästig...


Danke jedenfalls für Eure Stellungnahmen zu dem Thema, hat mir sehr geholfen!



Peter

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 29.10.2010, 01:45

In Kalifornien gibt übrigens sogar eine Hanfakademie wo man scheinbar in sechs Wochen alles über Anbau, Verarbeitung und Vertrieb von Cannabis lernen kann - "Oaksterdam-Academy" (Wortspiel aus Oakland und Amsterdam) nennt sich das.

Zur Zeit darf man in Kalifornien nur eine "Apotheke" eröffnen, aber Coffee-Shops sollen demnächst mithelfen die Staatskasse wieder aufzufüllen.

Das aber nur nebenbei.

Wesentlicher ist aber der Umstand, dass die eigentliche Strafverfolgungsbehörde natürlich die Staatsanwaltschaft ist und nicht die Polizei. Mit der Polizei soll man sich auf keinen Fall unnötig anlegen, sonst hat man gleich Widerstand gegen die Staatsgewalt am Hals.

Daher ist es an sich fast egal was man bei der Polizei zu Protokoll gibt bzw. nicht gibt. In ein Lügengebäude soll man sich natürlich nicht verstricken, das wird dann bei einem Prozess wieder gegen einen verwendet.

Die Polizei ist ein Exekutivorgan und das Gericht eben ein Organ der Rechtsprechung und noch haben wir in Österreich Gewaltenteilung. Die Polizei tobt sich deswegen hauptsächlich bei Verkehrskontrollen aus, da sind sie nämlich die Chefs.

Also: Die Staatsanwaltschaft beurteilt letztlich wie strafwürdig ein Delikt ist, weil das sind ja keine Polizisten sondern Juristen, die alle wesentlichen Grundsätze eines gerechten, fairen Ermittlungsverfahren einhalten.

Und entscheiden tut dann sowieso der Richter: "In dubio pro reo" - "Im Zweifel für den Angeklagten".


Hank 8) 8) 8)

Proletarier
Beiträge: 8
Registriert: 25.10.2010, 13:13

Beitrag von Proletarier » 29.10.2010, 12:59

JAAA,

in dubio pro reo ist auch mir ein Begriff und ich habs auch in einem andren Forum als Signatur angehängt ^^

Wollte den Satz auch beim Polizeirevier verwenden, wär neugierig ob die auch wissen was Er bedeutet. So wie ich die einschätze wohl eher nicht...

Jedenfalls weiß ich, das die praktisch nichts gegen mich in der Hand haben, von daher wird die ganze Aktion sowieso ein Schuss in den Wind, sofern ich mich nicht in ein Gespräch verwickeln lasse, sondern von meinem Schweigerecht Gebrauch mache. Es ist leider keineswegs egal, ob man mit den Bullen spricht oder nicht! Sicher leitet die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, aber man muss den Bullen nicht zuspielen und "Beweise" auf Kosten des Beschuldigten bringen :wink:

Nun ja, abwarten und Tee trinken lautet die Devise...

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 30.10.2010, 05:22

Hi Peter, ja da hast absolut recht mit den Bullen, ich hab' das irgendwie auf die zu leichte Schulter genommen, weil es hängt ja immer auch davon ab, ob man in einer Stadt lebt oder in einem Dorf, wo jeder jeden kennt....

Im Ermittlungsverfahren jedenfalls werden die Weichen für das gesamte weitere Verfahren gestellt, und Fehler, die hier gemacht werden, sind in der Regel irreparabel. Schon mancher ist für sein Vertrauen, seine Unschuld werde sich schon bald von selbst herausstellen (im wahrsten Sinne des Wortes) bitter bestraft worden.

Es empfiehlt sich daher, schon in dieser Phase des Verfahrens einen strafrechtlich versierten Anwalt einzuschalten, um eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Jedenfalls ist man nicht verpflichtet, auf eine Ladung hin bei der Polizei zu erscheinen und sollte dies wie man von allen Seiten hören kann auch auf keinen Fall tun. Wenn man allerdings von der Staatsanwaltschaft geladen wird, muss man hingehen, sonst wird man von der Polizei vorgeführt.

Gerade rechtlich unerfahrene Beschuldigte neigen ja dazu, bei ihrer Vernehmung durch die Polizei umfangreich auszusagen. Man kennt die genaue rechtliche Bedeutung der Vorwürfe von denen noch nicht und weiß vor allem nicht, was die Staatsanwaltschaft an Beweismitteln bereits in der Hand hat und von welchem Sachverhalt sie ausgeht.

Schon deshalb ist der Beschuldigte gegenüber den Vernehmungsbeamten im Nachteil. Er kann nicht absehen, welche Folgerungen aus seiner Aussage gezogen werden könnten, wenn man sie im Zusammenhang mit den weiteren Ermittlungsergebnissen sieht. Dazu kommt, dass trotz der Verpflichtung der Ermittlungsbehörden, auch entlastendes Material zu sammeln, die Vernehmung häufig nicht allzu objektiv ist.

Die Beamten gehen oft – zumindest unterbewusst - davon aus, einen Täter vor sich zu haben. Aufgrund ihrer Ausbildung und langen Erfahrung beherrschen sie Vernehmungstechniken, die der Aussage bisweilen eine Wendung geben, mit der der Betroffene gar nicht gerechnet hatte. Durch seinen Versuch, alles klarzustellen, verstrickt er sich dann erst recht in die Vorwürfe.

Erscheint der Beschuldigte nicht bei der Polizei dürfen ihm daraus keinerlei Nachteile erwachsen. In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass aus dem Schweigen des Beschuldigten keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen.

Hank 8) 8) 8)

MG
Beiträge: 1496
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 01.11.2010, 13:05

Nicht alles passt zu unserem Rechtssystem, aber sehenswert ist es allemal:

http://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc
"Don't talk to police"

Proletarier
Beiträge: 8
Registriert: 25.10.2010, 13:13

Beitrag von Proletarier » 04.11.2010, 17:44

So Leute,

melde mich zurück von der Front. Habe die kostenlose "Erste anwaltliche Auskunft" in Anspruch genommen und weiß jetzt zumindest, von welchem Anwalt ich KEINE Hilfe in Anspruch nehmen werde! Ohne dem bin ich definitiv besser dran, hätte ich einen eingefleischten Pensionisten-und-Krone/Bild-Leser über seine Meinung gefragt, ich hätte selbige Antworten erhalten :wink:

Tjo da ich keine Zeit mehr habe eine 2. anwaltliche Auskunft aus einem andren Bezirk in Anspruch zu nehmen, werd ichs wohl so machen wie ichs immer gemacht habe: Alleine hingehn und kämpfen!

Danke für Eure menthale Unterstützung, "mein Anwalt" hat sogar damit versagt.



mfg Peter

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 05.11.2010, 06:29

Tja Peter,

Dein Eindruck täuscht Dich nicht. Bei vielen Anwälten fragt man sich, warum Sie Anwalt geworden sind, wahrscheinlich wegen der schicken Anzüge wie in Miami Vice.

Manche glauben, als Anwalt ihre üble Laune ungestraft an den Mann/Frau bringen zu können und dabei noch auf die Leichte viel Geld verdienen zu können. Und wichtig und lässig sein sowieso, eh' klar.

Aber oft ist es auch so, dass die Anwälte sich gut mit den Gesetzen auskennen, aber keine Ahnung vom normalen Leben haben - der versteht einfach Deinen Sachverhalt nicht, für den ist Hasch gleich Heroin gleich Verbrecher.

Man muss halt den Anwalt seines Vertrauens finden, was sicher gleich schwer sein wird, wie den Politiker seines Vertrauens oder den Fondsmanager seines Vertrauen zu finden. Vertrauen ist ein knappes Gut geworden.

lg Hank





8) 8) 8) 8)

Proletarier
Beiträge: 8
Registriert: 25.10.2010, 13:13

Beitrag von Proletarier » 09.11.2010, 18:36

Grüß Euch,

habs jetzt erstmal hinter mir, die Vernehmung.

Über die Methoden will ich nicht viel reden von wegen Sie kommen sich verarscht vor und ich bin nicht kooperationsbereit obwohl Sie mir ja sooo entgegen gekommen sind :roll: *kotz* Wenn sich das Entgegenkommen nennt, was die geliefert haben, bin ich gerne unterprivilegiert :wink:

Stur wie ich nunmal bin ließ ich mich trotzdem zu keiner Aussage bewegen und man meinte dann kommt das noch in die Akte das Sie 2 mal extra wegen mir nach Wien rausgefahren sind und ich einmal nicht da war, einmal nicht die Tür geöffnet hab etc. etc. und das ich mich dann eben vorm Richter verantworten muss und dort zu einer wahrheitsgemässen Aussage verpflichtet sei.

Letzten Endes ham Sie mich gefragt ob ich nicht wissen will wer gegen mich ausgesagt hat ich meinte NEIN und Er sowas hat Er noch nie gehabt normalerweise will das Jeder gleich als Erstes wissen - später dann meinte Er ich sags Ihnen aber doch, Ihr Bruder hat gegen Sie ausgesagt (was ich letztlich auch unterschreiben musste, darunter stand das ich mich zu den Vorwürfen nicht äussern möchte). Nun, das kann ich glauben oder nicht, mein Bruder stritt natürlich ab und meinte das Er ausserdem nichts unterschrieben hat und angeblich auch bei vielen Fragen nicht Protokoll geführt wurde.


Also Leute, lasst die Finger von Drogen, ganz besonders von Cannabis denn zumindest was die Strafverfolgung angeht dürfte das das Schlimmste Zeug sein das es überhaupt gibt.


Bin neugierig wies weiter geht - jetzt schlaf ich erstmal eine N8 drüber und morgen sieht die Welt doch wieder anders aus.


Gruß

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.11.2010, 12:44

Yo man!

Es heißt zwar im Zweifel für den Angeklagten, aber wenn eben über die Ermittlungen keine Zweifel bestehen, dann kann man auch ohne etwas zu sagen verurteilt werden.

Es hängt aber natürlich immer von der Menge ab um die es geht. Wer illegal leichtes Geld machen will, egal mit was, hat keinen Pardon zu erwarten bei Gericht und Finanzamt und bei Geld hört sich bekanntlich auch die Freundschaft bzw. die Brüderschaft auf...

Das Dealen überlässt man als Konsument sowieso lieber den anderen - Diplomaten beispielsweise, die können sich mit ihrer Diplomatenpost praktisch alles schicken lassen - wird vom Zoll nicht kontrolliert. Oder Fernfahrer, wenn sie nicht zu einschlägig und zu auffällig sind oder Marokkanern, die kommen direkt von der Quelle, das ist ihr Produkt am Weltmarkt.

Also: Weniger kiffen, aber dafür öfter und besser! 8) 8) 8)

Proletarier
Beiträge: 8
Registriert: 25.10.2010, 13:13

Beitrag von Proletarier » 22.01.2011, 16:15

Soo Leute,

hab ja länger nichts von mir hören lassen und aus beruflichen Gründen wenig Zeit, eine solch erfreuliche Meldung will ich aber mit Euch teilen:

Vor einigen Tagen flatterte ein Brief von der Staatsanwaltschaft zu mir, geschrieben am 10.01.2011.

Inhalt: BENACHRICHTIGUNG der/des Beschuldigten von der Einstellung des Verfahrens. bla bla bla...

Die Einstellung erfolgte gemäß §190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht.

Beisatz: Das Ermittlungsverfahren gegen ... wegen des Verdachts des Erwerb, Besitzes sowie der Überlassung von Cannabiskraut an ... im Juli 2010 in ... wird mangels Schuldnachweis eingestellt.


Nachtrag von mir: Gut das ich mir den Anwalt gespart hab, hätte eh nur Geld gekostet und vermutlich ein schlechteres Ergebnis gebracht. Hören Sagen reicht wohl einfach nicht aus, sofern kein Geständnis abgelegt wird!


Gruß,

Peter

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 25.01.2011, 04:58

So, dann wird's aber Zeit für ein Geständnis hier in diesem Forum:

Wie war die Qualität?
Gibt's noch mehr von dem Kraut? Ich hätte ein 3D-Fax...


8) 8) 8)

Proletarier
Beiträge: 8
Registriert: 25.10.2010, 13:13

Beitrag von Proletarier » 26.01.2011, 19:37

Also Geständnisse sind leider ausverkauft, auch Onlinegeständnisse :lol:

Aber selbst wenn es mal Beweismittel gegeben hätte, so haben die sich doch schon längst in Rauch aufgelöst...


Jetzt mal ehrlich: Was kann Man(n) eigentlich dafür, wenn ein Vogel in Sein Blumenbeet an der Fensterbank kackt und dort einen "Gras"samen hinterlässt? Wenn daraus eine kleine, kräftige gesunde Pflanze spriesst, die irgendwann auf einmal ein charmantes, angenehmes, süßliches Kaffeearoma versprüht?!

Nach intensiver Recherche in meinen Botanikbüchern habe ich zum Glück entdeckt, was das für eine böse Pflanze ist und sie sogleich umgehackt. Das dürfte ungefähr in der Blütewoche 9 gewesen sein.

Zur Vernichtung gings ab ins Bgld., es sollte doch niemand Schäden davontragen und so habe ich bei einer gemütlichen Grillage die Pflanze einfach ins Feuer geworfen. Zu blöd, das Wir alle zu nahe am Feuer saßen... und DESHALB stand dann auch irgendwann die Bullerei vor meiner Tür.

^^

Grüße,

Der Poet - Prolet

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 120 Gäste