.....es gibt doch keine Gerechtigkeit!

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JUSLINE
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.....es gibt doch keine Gerechtigkeit!

Beitrag von JUSLINE » 27.08.2004, 16:57

Hallo Forum!



Ich war zwar nicht lange in diesem Forum, hoffe jedoch, dass ich trotzdem einigen ein bißchen helfen konnte!



Da ich heute ein (Fehl-)Urteil erhalten habe und somit den Glauben an Gerechtigkeit verlor, habe ich die Schnauze von Gesetzen voll, da in der ganzen Urteilsbegründung alle Gesetze und Beweise mißachtet wurden und das Urteil anscheinend nach der Tagesverfassung der Richterin verfasst wurde!



Es gab` keine gesetzliche Begründung und das nach sieben Verhandlungen!!



In der vorletzten Verhandlung erfuhr ich, dass mein Rechtsanwalt der Cousin des Klägers ist und vor der letzten, dass der (verlogene) Zeuge ab und zu mit der Richterin einen trinken, da sie ehemalige Schulkollegen sind!



Nur ein Beispiel: Im Urteil steht ich habe 1000 Euro Schmerzensgeld verlangt!! Ich habe alle Unterlagen der Verhandlungen und vor allem habe ich ein Gedächtnis!



Naja, ich muss jetzt binnen 14 Tage über 15 000 Euro für ein Leihauto zahlen, weil die Autofirma, die mittlerweile Konkurs angemeldet hat und geschlossen wurde, keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, was mir jedoch bei der Vergabe zugesagt wurde!



Meine Geschwindigkeit betrug lt. SV (Unfallfotos) max. 20 km/h!! Das Auto wurde jedoch vor einem SV-Gutachten (3 Tage vor der ersten Verhandlung) verkauft, obwohl mir u.a. Verschrottungskosten (Hm??) verrechnet wurden!



Wie kann man mit einer Geschwindigkeit von max. 20 km/h einen Totalschaden verursachen??? Ich war der einzige in einer Autoschlange, dem in einer Kurve das Heck ausbrach...



Naja, ich kann hier unmöglich sieben Verhandlungen schildern!

Ich würde Euch gerne die Protolle der Verhandlungen zeigen, damit Ihr sieht wie widersprüchlich die Aussagen der gegnerischen Zeugen sind.....das nahm die Richterin jedoch nicht zur Notiz, wie andere Dinge auch nicht!



Ich habe immer an Gerechtigkeit geglaubt........



Das Einzige was vor Gericht zählt sind nicht Fakten und Beweise, sondern Freundschaften und Beziehungen!



Ciao!







Sie konnte mich wahrscheinlich nicht leiden!









MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)




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RE: .....es gibt doch keine Gerechtigkeit! ... Wie wahr, wie

Beitrag von JUSLINE » 28.08.2004, 16:52

Lieber Marco!



Ich habe in letzter Zeit zahlreiche deiner Kommentare und Hilfen gelesen, dich für einen Juristen gehalten, der du aber nicht bist.



Ärgere dich nicht, was du sagst, hat seine Richtigkeit. Man darf zwar nicht verallgemeinern, muss den "richtigen, wahren, gerechten" Standpunkt aus dem Dafürhalten des Erzählers abwägen.



Bei DIR nehme ich auf Grund des bisher Gelesenen an, dass man das Geschilderte glauben kann - hat mich gewundert, dass du ein "Betroffener" bist. (Ja, man beginnt dann in Rechtsforen zu stöbern ... je länger, umso mehr sträuben sich die Haare zum eigenen Entsetzen)



Das Leben ist hart und ungerecht! Diese bittere Erfahrung muss man/du machen, auch ich bin davon nicht verschont geblieben. Zu deinem Trost darf ich dir sagen, dass du zehnmal besser drann bist als ich, denn offensichtlich wurde dein Leben nicht ruiniert, an meinem "werkten" Frau/Anwältin/Richterin so, dass die Geschichte als Filmdrehbuch sogar unglaubwürdig wäre.



Tröste dich also: man kann im Leben nicht bloss in die Scheisse treten, sondern darin dank anderer auch umkommen.



Ich vegetiere mit dem Trost dahin, dass es sicher manche gibt, die noch schlimmer dran sind als ich. Denke auch so!



Und weiterhin wenig "Kontakt" mit Menschen, die für "Recht und Gerechtigkeit" zuständig sind. Vor allem solche, wie von dir geschildert - sind leider keine Ausnahmen, sondern der normale, alltägliche Wahnsinn.



Vielleicht hilft bloss Auswandern dagegen. Oder ins Kloster gehen.


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JUSLINE
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...nur zum Lesen....

Beitrag von JUSLINE » 18.09.2004, 13:13

Ich schicke dem Gericht natürlich noch meine Meinung, die werden dann natürlich böse, aber ich bin`s auch...



Das ist der vorläufige Entwurf...natürlich sind die harten Sachen nicht mehr drinnen!



An das HEITERE

Bezirksgericht XXXXX

XXXXXX

4xxx XXXXXX



Betrogene Person:

xxxxxxx Marco

X 7

4XXX xxxxx



rückwirkend vertreten durch die Klägerin!



Im Namen der Logik



berufe ich gegen das (Fehl-)Urteil vom Bezirksgericht Gmunden

(Geschäftszahl: xxxx) in der Rechtsache der klagenden Partei

Fxxxxx Wxxxxxx

Axxxxxxxxx 35

4xxx Gxxxx



vertreten durch

xxxxxx



aus folgenden Gründen:



Ich akzeptiere in einem Rechtsstaat kein „Meinungsurteil“! Das Urteil wurde nicht nach rechtlichen Gründen, sondern nach subjektiven Gründen ausgefertigt!



Die Meinung eines Richters bzw. einer Richterin kann sich ein Bürger am kostenlosen Amtstag einholen. Dafür bedarf es keine sieben kostspieligen Verhandlungen, in welcher Beweise aus unerklärlichen Gründen nicht zur Urteilsfindung in Betracht gezogen wurden.



Die Vertretung meiner ehemaligen Kanzleigemeinschaft entsprach nicht annähernd der RAO!



Die neunseitige Urteilsausfertigung beinhaltet keinen einzigen Rechtsgrundsatz, sondern nur Vermutungen der Richterin, die übrigens ein ehemaliger Schulkollege des Zeugen Hans H. war und dessen Widersprüche anscheinend nicht wahrnehmen wollte. Die Begründung und Beweise über dessen Nahverhältnis werde ich natürlich noch genau bei der Berufung mittels Dokumente darlegen und beweisen. Bezugsquelle: Zeuge Hans H.; sollten diese von ihm geschilderten Tatsachen nicht der Realität entsprechen, sollte man sich über die Glaubwürdigkeit aller beteiligten Personen im Zivilverfahren ernsthaft Gedanken machen.

Die Richterin schenkt dem Zeugen Hans H. trotz massiver Widersprüche Glauben, obwohl dieser in jeder Verhandlung trotz erdrückender Beweislast gelogen hat.

Anstatt einer Strafe wegen uneidlicher Falschaussage wird dessen Aussage als Referenz für die Urteilsbegründung herangezogen.



Die Beweisfotos bezüglich der Mischbereifung wurden von der Richterin komplett (bewusst?) missachtet, obwohl es technisch unmöglich ist, dass sich die selben Pflanzen vom Unfall nach einem Reifenwechsel noch immer zwischen Reifen und Radkappe befinden (es sei denn, die Werkstatt befindet sich in einem Wald :-).

Ergebnis: Falschaussage des Zeugen Robert, der unter anderem behauptet, dass das Fahrzeug vom Unfallort mittels Seil herausgezogen wurde. Das entspricht nicht den Tatsachen, denn hätte man einen Lokalaugenschein vor Ort durchgeführt, würde ein unabhängiger Techniker bzw. unabhängiger SV (der nicht mit der Richterin im selben Auto heimfährt) bestätigen, dass es unmöglich ist aus der Endlage des Unfallautos, das Auto mit einem Seil zu bergen (gibt auch einen extrem logischen Grund dafür – man muss nur die Protokolle lesen!!!)! Das Auto war fahrtauglich (Beweis: Zeuge) Diese belegbaren Tatsachen wurden vom SV und von der zuständigen Richterin nicht zur Kenntnis genommen. Herzlichen Dank an meinem RA, der die Missstände wieder einmal nicht aufgezeigt hat!

Den Angaben des Sachverständigers ist zu entnehmen, dass ich mit 18 km/h einen Totalschaden verursacht habe....Was wäre dann bei 36 km/h passiert? Wäre ich dann tot? Wenn ich anscheinend zu blöd bin mit 18 km/h eine Kurve zu durchfahren, dann sollte man mir nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch den Führerschein wegnehmen!!



Der Zeuge Robert gab des weiteren an, dass die Achse gebrochen war und der Reifen quer stand! Das ist ebenso gelogen, denn auf den Unfallfotos ist eindeutig zu sehen, dass alle vier Reifen „parallel“ sind! Das wurde ebenfalls von allen befangenen Beteiligten natürlich nicht beanstandet! Der Zeuge Robert konnte keine einzige Frage beantworten! Trotzdem ist er trotz erdrückender Beweislast glaubwürdig und wird nicht wegen Falschaussage vor Gericht angezeigt!



Die Begründung der Richterin, die Zeugen hätten keinen Grund eine Vollkaskoversicherung zu bejahen, ist kein Beweis, sondern eine Vermutung der Richterin, denn die Bejahung zeigt nur die Unwissenheit der Zeugen auf, da sich die Unterlagen der Versicherung nicht in Vöcklabruck, sondern in Gmunden befanden (kein Zugang für die Mitarbeiter lt. Zeugen; Aussagen sollte man sich eben merken können).



Die Begründung der Richterin, dass es nicht üblich ist ein älteres Auto Vollkasko zu versichern, ist ihre volkstümliche Meinung ohne rechtlichen Hintergrund!

Üblichkeiten sind keine Rechtsgrundsätze, sondern meist Volksdummheiten! Oder werden Augen beim Fernsehen doch viereckig?

Und wenn, dann müsste es heißen: Bei einem Leihauto ist eine Vollkasko-Versicherung nicht nur üblich, sondern selbstverständlich (Tageskasko, etc..!)! Man hat sich anscheinend aus Geldmangel jedoch die Versicherung gespart!

Übrigens: Ein Oldtimer ist auch ein älteres Fahrzeug, wie es der Name schon sagt, und solche werden auch Vollkasko-versichert! Was ist alt, was ist neu, was ist wertvoll, was nicht? Für eine solche realitätsfremde Begründung brauche ich keine Person, die ein Studium absolviert hat!



Die Begründung der Richterin, es ergäbe keinen Sinn erst bei Übergabe nach der Vollkasko-Versicherung zu fragen, ist sinnlos!!!! Wann soll man denn sonst fragen? Gestern?

Der Zeitpunkt der Frage hat überhaupt keine Wertigkeit, da es ein wichtiger Vertragsbestandteil ab dem Zeitpunkt der Bejahung ist! Außerdem habe ich gefragt! Und wenn ich mich erst nach Inbetriebnahme erkundige, ist es auch noch legitim und nicht eigenartig! Normalerweise fragt kein Mensch bei einem Leihauto, ob es Vollkasko-versichert ist! Ich habe trotzdem gefragt und wenn die Zeugen einem Irrtum erlegen, ist das sicher nicht mein Problem! Wenn das für die Richterin eigenartig ist, dann sollte sie sich einmal fragen, ob es nicht eigenartiger ist, dass dieses Auto als einziges Auto bei einer anderen Versicherung versichert war (und das wussten die Zeugen komischerweise nicht)!

Eigenartig ist es, dass das Auto drei Tage vor der ersten Verhandlung verkauft wurde!

Aber das hat die Richterin und meine ehemalige Rechtsanwaltskanzlei ebenfalls nicht beanstandet, obwohl ich immer wieder betonte, dass ich der einzige in einer Autokolonne war, dem das Heck ausbrach! Die Ursache für den Unfall konnte daher nicht festgestellt werden (18 km/h Aufprallgeschwindigkeit bergab!!!)!



Die 30-Tage Frist wurde nicht eingehalten, denn lt. Aussage des Zeugen Hans H. hat er sich mit dem Fall nicht beschäftigt, da er gar nicht befugt war, ein Auto zu verleihen, welches nicht zum Verleih bestimmt ist (siehe Schriftsatz und Aussage)! Der Zeuge Hans H. hat unverantwortlich gehandelt und Tätigkeiten außerhalb seiner Befugnis genehmigt, die nicht in seiner Macht standen (Beweis: u.a. Tonband; sollte die Richterin eigentlich wissen)!



Die Richterin schenkt der Zeugin M. keine überhöhte Glaubwürdigkeit? Warum? Weil sie die Wahrheit sagt und keine juristische Person ist, die Konkurs anmelden musste und das Unternehmen schließen musste? Warum soll die Zeugin M. das Baujahr des Autos kennen, wenn die Zeugen (Autoverkäufer!!!) nicht einmal das Baujahr kannten (nur mit Hilfe des Zettels, den der RA bei der Frage anhob)!



Die Richterin hat kein Recht Andeutungen zu tätigen, die auf eine Falschaussage der Zeugin M. hinweisen, vor allem dann wenn sie anschließend die selbe Äußerung, die mit meiner übereinstimmt, Wertigkeit schenkt und diese plötzlich urteilsabhängig für die gegnerische Partei verwendet (Entweder/oder)!!

Sie sollte lieber einmal die ganzen wiederbelegbaren Falschaussagen der geladenen und nicht erschienen geladenen Zeugen anzeigen! Aber anscheinend sind Nahverhältnisse „gesetzeskonformer“ als die österreichischen Bundesgesetze!



Die Richterin ignoriert alle von mir eingebrachten Beweise und vorgebrachten Gesetze ohne Begründung! Wenn die Präklusivfrist von 30 Tagen entbehrlich wäre, dann bedarf es diesbezüglich auch keinen Gesetzestext, aber anscheinend wird ja nicht nach den österreichischen Gesetzen, sondern nur nach Glauben entschieden.

Die Richterin entschied also nach Glauben und nicht nach Wissen. Glauben sollte man in der Kirche an Gott, wenn man ein gläubiger Mensch ist!



Die Richterin sollte sich nicht Gedanken machen, wann ich welche Fotos gemacht habe, was absolut irrelevant ist, sondern sollte sich den Wetterdienst vom Land OÖ mit Bilder aus dem Zeitraum Februar und März besorgen! Nur zur Info: Es kann auch im Winter die Sonne scheinen und Fasching 2002 war sehr, sehr warm!! Sie sollte sich lieber an Fakten, Beweise und Aussagen halten und sich nicht an Widersprüche der gegnerischen Partei orientieren!

Es ist wohl besser die Aussagen in jeder Verhandlung zu ändern, dann kann sich die Richterin von jeder Falschaussage ihres ehemaligen Schulkollegen ein bisschen etwas „herauspicken“! Ich habe von Anfang an eine klare eindeutige Schilderung des Sachverhalts angegeben und diese in der letzten Verhandlung auch noch bewiesen. Das dies ebenfalls ignoriert wurde, brauche ich wohl nicht zu erwähnen!



Die Richterin führte an, dass der Mann meiner Schwester die Sache für mich regeln sollte, weil dieser mich zum Autohaus fuhr, um mein Auto abzuholen! Ich wusste gar nicht, dass der Mann meiner Schwester Angestellter der Firma war oder ist oder auch die Vollmacht hatte Geschäftstätigkeiten für mich auszuführen! Was Brüder unter sich reden, geht mich nun gar nichts an und der Richterin bei einer Urteilsverkündung schon gar nicht!



Dass ich zum Versicherungsbetrug angestiftet wurde, ist der Richterin ebenfalls egal!

Ebenfalls habe ich das Angebot einer Anstiftung zur Falschaussage abgelehnt! Mir wurde am Telefon angeboten, was der Zeuge vor Gericht sagen solle (Beweis: Telefonate)!



Ich kann mich des weiteren nicht erinnern 1000 Euro Schmerzensgeld zu verlangt zu haben!



Der Zeuge Hans H. gab an, nicht mit der Einforderung des Schadens beauftragt worden sein: Die Richterin gab an, dass er das sehr wohl dürfe, da er mir das Auto gab, auch wenn der Zeuge sagte er sei nicht beauftragt worden(????)! Übergeben wurde mir das Auto außerdem vom Zeugen S.



Der Zeuge Hans H. gab an, den Sachverhalt der Geschäftsleitung weitergegeben zu haben, obwohl keiner davon Bescheid wusste! Das ist ein glaubwürdiger Zeuge?? Oder lügt die Geschäftsleitung?



Die Richterin stützt sich bei ihrer Meinungsverkündung (Urteil ist das keines) hauptsächlich an die erste Verhandlung! Wozu waren dann die restlichen? Sie sollte vielleicht die ganzen Protokolle lesen.......und diese gründlich!



Die Richterin hat außerdem von der Klagsforderung auch nicht 220 Euro (Verkauf) abgezogen! Je öfter ich mir die Urteilsverkündung durchlese und diese mit den Protokollen vergleiche, desto mehr erhärtet sich der Verdacht, dass die Richterin nicht nach Bestem Gewissen, sondern rein nach Lust und Laune geurteilt hat!



Wenn die Richterin dem Zeugen Robert, der trotz Beweisfotos, gelogen hat Glauben schenkt, dann muss es auch Kaufverträge für den Verkauf der Einzelteile geben! Das wurde ebenfalls von der Richterin nicht zur Kenntnis genommen. Dass meine ehemalige Rechtsanwalteskanzlei auch hier, wie bei allen Widersprüchen keinen Einwand einlegten, deutet auf eine „Freunderwirtschaft“ hin, denn der Cousin meines ehemaligen Rechtsanwaltes war der Kläger! Außerdem ist dieser Zeuge, trotz mehrmaliger Ladung, nicht erschienen!! Warum wohl? Wahrscheinlich ist es jetzt hip und modern, als geladener Zeuge nicht zu erscheinen!



Die Richterin setzt sich über Gesetze, Beweise, Fakten und Widersprüchen gekoppelt mit Falschaussagen hinweg! Die Richterin hat von Anfang an einen Schuldigen gehabt, ohne auch nur annährend die eben erwähnten Punkte zu beachten! Ich brauche keine Gericht, dass sich einen Dreck um die Wahrheit schert, sondern ein ordentliches Gericht mir einer/m rational denkenden Richter/in!



Ich habe von Anfang an gesagt, dass mir zugesichert wurde, dass ich wegen deren Irrtum bezüglich der Vollkasko-Versicherung nichts zu zahlen hätte (was ja logisch ist)! Das wurde auch vom Zeugen Hans H. nicht widerlegt , sondern im Gegenteil, dieser hat es mir am Telefon sogar bestätigt. Der Zeuge bekam auf die vorgebrachten Tatsachen einen roten Kopf und verschwitzte Hände, was eindeutig bewies, das ich von Anfang an die Wahrheit gesagt hatte.....aber was macht die Richterin? Sie ignoriert das........was sonst?



Außerdem wenn die Richterin dem Zeugen Robert trotz Beweisfotos glaubt, dann wäre lt. SV der Wiederbeschaffungswert weit unter 4000 Euro, also keine RA-Pflicht!

Die Richterin hat bei ihren merkwürdigen Ausführungen irgendwelche Punkte herangezogen ohne zu überlegen!





Widersprüche und Falschaussagen, die zur Urteilsverkündung führten:

(Anm.: Normalerweise müsste es heißen: Aufgrund der dargelegten Beweise, .....)



Welche Aussage stimmen (Quiz) – einige Auszüge aus den Protokollen (!!!!)?



Zeuge Hans H.:



1. Ich kann nicht sagen, ob ich dem Angeklagten ausdrücklich gesagt habe, dass das Auto nicht Vollkasko-versichert ist!

2. Ich habe dem Angeklagten gesagt, dass das Auto nur haftpflicht-versichert ist!

3. Über die Versicherung haben wir gar nicht gesprochen!



Zeuge Hans H. :



1. Das Auto wurde noch nie verliehen!

2. Das Auto wurde schon öfter verliehen!



Zeuge Hans H. :



1. Ich habe mich mit dem Fall nicht befasst!

2. Ich war damals dafür zuständig!

3. Ich habe den Schaden eingefordert!

4. Ich habe den Schaden nicht eingefordert!



Anm:: Das sind natürlich nicht alle Punkte!



Der Zeuge Hans H. beweist durch seine Falschaussagen lediglich, dass er absolut keine Ahnung hat!

Die Schulkollegin (Richterin) glaubt ihm....Aber was kann man schon bei solchen Aussagen glauben? Das stimmt einem nicht nur nachdenklich, sondern regt einen an, die Glaubwürdigkeit und Befangenheit der Richterin auch zu überprüfen!

Was würde der Zeuge Hans H. wohl in einer neuen Verhandlung von sich geben?



Und dieses Mal werde ich die Telefonate in voller Länge preisgeben! Ich wurde diesbezüglich freigesprochen, da in der heutigen Zeit jeder damit rechnen muss, dass Telefonate aufgezeichnet werden. Des weiteren wissen ja nun alle Beteiligten, dass ich alle relevanten Telefonate aufzeichne!



Natürlich will ich nicht alles offen legen, da ich keinem vertraue!



Des weiteren fordere ich die erneute Einvernahme des Zeugen Hans H., so wie die Einvernahme von Gerald und des nie erschienen Zeugen B. Helmut!





Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX Marco











MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


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