Glücksspielabgabe

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alfred brandhofer
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Glücksspielabgabe

Beitrag von alfred brandhofer » 06.10.2010, 09:02

Als gemeinnütziger Verein möchten wir bei einer Benefizveranstaltung in Wien eine Tombola bzw. einen "Glückshafen" abhalten: Sachspenden sollen an zu ziehende Eintrittskarten-Nummern verlost werden.

Ist auch hierfür eine Glücksspielabgabe zu entrichten?

Vielen Dank für entsprechende Hinweise.



Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.10.2010, 17:27

Eine Tombola ist ganz gewiss kein Glücksspiel im Sinne des Glückspielgesetzes und ein Ball ganz sicher auch keine Glückspielveranstaltung. Es sei denn, Sie veranstalten einen Ball nur zum Schein, um illegales Glücksspiel zu betreiben...

Abgaben auf den Vermögenszuwachs haben Pokerclubs, Lotterien, Sportwetten usw. zu entrichten, die für ihre Tätigkeit eine Lizenz vom Staat brauchen (Glücksspielmonopol).

Mit den Einnahmen aus der Glücksspielabgabe werden auch wichtige soziale, ökologische und kulturelle Projekte unterstützt. So wie hoffentlich auch Ihr Verein. 8) 8) 8)

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