§5/1 PostG
Verfasst: 02.10.2010, 15:16
§5 Abs. 1:
"Den bundesweiten Universaldienst hat grundsätzlich die Österreichische Post zu erbringen, die Verpflichtung besteht nicht, soweit allgemeine Notstände die Postbeförderung hindern."
Was genau sind allgemeine Notstände, die die Post an einer Beförderung hindern können?
Konkret: Der Postkundendienst hat mir als Begründung dafür, dass Briefe bzw. Pakete nicht ausgeliefert wurden erklärt, dass sie derzeit auf Grund von Personalmangel überfordert (sic!) sind, dass die Sendung am Postamt hinterlegt wäre und ich sie mir abholen soll. Meine Bitte, sie mir an einem der folgenden Tage zuzustellen wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass auch in Zukunft Personalmangel herrscht.
Ich möchte das nicht auf sich beruhen lassen, nicht zuletzt deshalb, weil ich bei der mir wesentlichen Sendung einen Versandbeitrag bezahlt habe, weiss aber nicht ob dieser Hinweis auf Personalmangel möglicherweise dem §5/1 entspricht.
Gibt es vielleicht bereits diesbezügliche Entscheidungen?
lg, hst
"Den bundesweiten Universaldienst hat grundsätzlich die Österreichische Post zu erbringen, die Verpflichtung besteht nicht, soweit allgemeine Notstände die Postbeförderung hindern."
Was genau sind allgemeine Notstände, die die Post an einer Beförderung hindern können?
Konkret: Der Postkundendienst hat mir als Begründung dafür, dass Briefe bzw. Pakete nicht ausgeliefert wurden erklärt, dass sie derzeit auf Grund von Personalmangel überfordert (sic!) sind, dass die Sendung am Postamt hinterlegt wäre und ich sie mir abholen soll. Meine Bitte, sie mir an einem der folgenden Tage zuzustellen wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass auch in Zukunft Personalmangel herrscht.
Ich möchte das nicht auf sich beruhen lassen, nicht zuletzt deshalb, weil ich bei der mir wesentlichen Sendung einen Versandbeitrag bezahlt habe, weiss aber nicht ob dieser Hinweis auf Personalmangel möglicherweise dem §5/1 entspricht.
Gibt es vielleicht bereits diesbezügliche Entscheidungen?
lg, hst