§5/1 PostG

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Herbert STEINER
Beiträge: 1
Registriert: 02.10.2010, 14:50

§5/1 PostG

Beitrag von Herbert STEINER » 02.10.2010, 15:16

§5 Abs. 1:
"Den bundesweiten Universaldienst hat grundsätzlich die Österreichische Post zu erbringen, die Verpflichtung besteht nicht, soweit allgemeine Notstände die Postbeförderung hindern."

Was genau sind allgemeine Notstände, die die Post an einer Beförderung hindern können?
Konkret: Der Postkundendienst hat mir als Begründung dafür, dass Briefe bzw. Pakete nicht ausgeliefert wurden erklärt, dass sie derzeit auf Grund von Personalmangel überfordert (sic!) sind, dass die Sendung am Postamt hinterlegt wäre und ich sie mir abholen soll. Meine Bitte, sie mir an einem der folgenden Tage zuzustellen wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass auch in Zukunft Personalmangel herrscht.

Ich möchte das nicht auf sich beruhen lassen, nicht zuletzt deshalb, weil ich bei der mir wesentlichen Sendung einen Versandbeitrag bezahlt habe, weiss aber nicht ob dieser Hinweis auf Personalmangel möglicherweise dem §5/1 entspricht.

Gibt es vielleicht bereits diesbezügliche Entscheidungen?

lg, hst



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 04.10.2010, 13:32

Es gibt keine Legaldefinition von "Allgemeinheit" oder eben "allgemein".

Auch in Österreich herrscht Gewaltenteilung - politische Gesetze spielen da eine wichtige Rolle.

Durch die allgemein anerkannte "Krise" sind auch die entsprechenden Maßnahmen (Budget) im positiven wie im negativen allgemein anerkannt. Einsparungen bei Personal gehören da dazu.

Daher ist es den Postbediensteten in diesem Fall möglicherweise wirklich "nicht zumutbar" den Universaldienst bis zur Haustür zu erfüllen. Ansonsten läuft die Postzustellung ja scheinbar bei Ihnen soweit korrekt.

Falls Ihnen als Post-Kunden allerdings aus diesem eingeschränkten Zustelldienst ein nachweislicher Schaden entsteht, kann die Post deswegen zu Ersatz verpflichtet werden.

Solche nach allgemeiner Auffassung verständliche Unannehmlichkeiten wie in Ihrem Fall hat der Kunde allerdings bis auf weiteres zu erdulden. Bis zum nächsten Wirtschaftsaufschwung also... 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 186 Gäste