Bankrotteur als Gewerberechtlicher Geschäftsführer
Verfasst: 29.09.2010, 10:07
Ich habe ein Problem mit einem Baumeister, der reihenweise Konkurse verursacht.
Die Ausgangslage ist so, das diese Person sowohl als Einzelunternehmer, Privatperson wie auch 100% Eigner einer GmbH innerhalb der letzten 2 Jahre Konkurs angemeldet hat. Der Konkurs gegen die GmbH wurde mangels Masse abgewiesen, das Privatkonkursverfahren ist schwebend und es gibt noch ein laufendes Finanzstrafverfahren (geschätzter Schaden > 100.000,-).
Jetzt hat sich diese Person darauf verlegt als gewerberechtlicher Geschäftsführer bei Firmen angestellt zu sein auf die er entweder als faktischer GF einen beherrschenden Einfluss ausübt, oder er verwendet diese Firma als Deckmantel für seine persönlichen Schwarzarbeiten im Baugewerbe (geschätzter Gesamtschaden seiner Umtriebe bisher >500.000,-).
Die Frage ist: Wie kann man diesen Mann stoppen OHNE die Staatsanwaltschaft auf ihn zu hetzen.
Da er einen Berg von Schulden hinterlassen hat, soll der Mann arbeiten und nicht ins Gefängnis gehen!
Gewerbeentzug wäre aus meiner Sicht das einfachste, nur geht das nicht, da er ja NUR gew. GF ist und auf dem Papier keinen Einfluss auf das Unternehmen besitzt.
Irgendwelche Vorschläge ABSEITS des StGb wie man dem Herrn das Handwerk legen kann?
Vielen Dank
IMH1
Die Ausgangslage ist so, das diese Person sowohl als Einzelunternehmer, Privatperson wie auch 100% Eigner einer GmbH innerhalb der letzten 2 Jahre Konkurs angemeldet hat. Der Konkurs gegen die GmbH wurde mangels Masse abgewiesen, das Privatkonkursverfahren ist schwebend und es gibt noch ein laufendes Finanzstrafverfahren (geschätzter Schaden > 100.000,-).
Jetzt hat sich diese Person darauf verlegt als gewerberechtlicher Geschäftsführer bei Firmen angestellt zu sein auf die er entweder als faktischer GF einen beherrschenden Einfluss ausübt, oder er verwendet diese Firma als Deckmantel für seine persönlichen Schwarzarbeiten im Baugewerbe (geschätzter Gesamtschaden seiner Umtriebe bisher >500.000,-).
Die Frage ist: Wie kann man diesen Mann stoppen OHNE die Staatsanwaltschaft auf ihn zu hetzen.
Da er einen Berg von Schulden hinterlassen hat, soll der Mann arbeiten und nicht ins Gefängnis gehen!
Gewerbeentzug wäre aus meiner Sicht das einfachste, nur geht das nicht, da er ja NUR gew. GF ist und auf dem Papier keinen Einfluss auf das Unternehmen besitzt.
Irgendwelche Vorschläge ABSEITS des StGb wie man dem Herrn das Handwerk legen kann?
Vielen Dank
IMH1