kredit/bürge

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toscolano
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kredit/bürge

Beitrag von toscolano » 27.09.2010, 21:16

sehr geehrte damen und herren,

ich habe wie man ja ahnen kann ein kleines problem. ich bin bürge für einen kredit meiner ex-frau. sie hat sich nach der scheidung aus dem staub gemacht und nun muss ich für den kredit zahlen.
das geschieht natürlich per lohnpfändung. wie kann ich das stoppen, und wie kann ich die bank dazu bringen nicht mich als bürgen sondern meine ex-frau als kreditnehmer zur rechenschaft zu ziehen? zumal es mit gerichtsbeschluss bewiesen ist, dass ich mit dem geld nie etwas zu tun hatte. (meine ex-frau war bei der verhandlung unentschuldigt abwesend)
ich möchte meine gepfändeten beträge zurück, doch weiss nicht so recht wie.
(die gesamtsumme bträgt etwa 45.000€)mir wurden bereits 3500€ gepfändet.
deshalb benötige ich dringend rat und hilfe.

gruss marcel



Hank
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Beitrag von Hank » 28.09.2010, 06:41

Es kommt erstens darauf an was Sie im Bürgschaftsvertrag ausgemacht haben, d.h. der Bürgschaftsumfang kann hinterher weder eingeschränkt noch ausgedehnt werden.

Zweitens ist es an sich so, dass der Bürge erst dann belangt werden kann, wenn der Hauptschuldner seine Verbindlichkeit nach gerichtlicher oder außergerichtlicher Einmahnung nicht erfüllt hat.

Andererseits wenn ihre ex-Frau als U-Boot untergetaucht ist schaut es für den Bürgen allerdings wiederum eher schlecht aus. Da ist die Bank meiner Meinung nach im Recht :idea:

toscolano
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Beitrag von toscolano » 28.09.2010, 08:58

danke für die antwort,

das sehe ich auch ein, dass die bank ihr geld zurück möchte, zumal ich unterschrieben habe. aber es muss doch eine möglichkeit geben, meine exfrau zu belangen bzw. meinen schaden einzuklagen.
laut internetrecherchen lebt sie ja noch und treibt ihr unwesen. sonst haben die behörden sich ja auch nicht so jemanden ausfindig zu machen wenn es sein muss.
habe mir auch schon mal den weg über ein privates inkasso unternehmen ausgemahlt.
auf jeden fall kann ich mir nicht vorstellen das es so ein grosses problem sein kann, doch fehlen mir die mittel.

MG
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Beitrag von MG » 28.09.2010, 18:58

Hank hat geschrieben: Zweitens ist es an sich so, dass der Bürge erst dann belangt werden kann, wenn der Hauptschuldner seine Verbindlichkeit nach gerichtlicher oder außergerichtlicher Einmahnung nicht erfüllt hat.
Das ist der eher seltenere Fall der Ausfallsbürgschaft, der insbesondere bei einer Scheidung entstehen kann, WENN im Rahmen der Scheidung ein Beschluus gem. § 98 EheG gefällt wird, womit die "normale" Bürgenhaftung (Bürge und Zahler) umgewandelt wird in die Ausfallsbürgschaft.

Ansonsten ist die übliche Bürgschaft die, bei der es sich der Gläubiger frei aussuchen kann, wen er belangt!

Wenn im Rahmen Ihrer Scheidung daher der Beschluss nicht drinnen ist, kann die Bank weiter gegen Sie vorgehen und Sie können nur versuchen, im Wege des Regresses gegen Ihre Ex vorzugehen.

mfG
MG

toscolano
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Beitrag von toscolano » 28.09.2010, 21:50

danke für die antwort,

was heisst regress im klaren sinne und wie ist die vorgehensweise bzw. erfolgschance?
zur not bleibt ja noch der weg in die insolvenz.

Hank
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Beitrag von Hank » 29.09.2010, 10:16

Regress würde bedeuten, wenn Sie die Schulden für die Sie als Bürge persönlich haften bezahlt haben, befugt sind, vom Schuldner, also Ihrer Ex den Ersatz der bezahlten Schuld zu fordern berechtigt sind, und das heißt in Ihrem Falle höchstwahrscheinlich im Rahmen eines Zivilprozesses (Schadenersatz).

Die Polizei hat hier (noch) nichts zu schaffen, außer Ihre Frau wäre kriminell in diesem Fall gewesen, aber das sieht ja nicht danach aus.

Ein Inkassobüro ist lediglich dafür da, dass man schneller zu seinem Geld kommt als durch einen langwierigen Zivilprozess.

Um in die Insolvenz gehen zu können, muss man erst einmal nachweislich insolvent geworden sein, sein Vermögen auf die Seite bringen, um vor Gläubigern sicher zu sein wäre wahrscheinlich so etwas wie fahrlässige Krida und das wäre ein Strafdelikt.

50% Scheidungsrate auch in Österreich - das Elend der Familien, die von der Politik immer so hochgelobt wird.... :cry: :cry: :cry:

imh1
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Beitrag von imh1 » 29.09.2010, 10:28

Regress heißt in diesem Fall, dass sie sich an ihrer Ex Schadlos halten können - wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das lässt sich so einfach aus ihren Zeilen leider nicht heraus lesen. Dazu müsste man wissen welcher Art der Kreditvertrag und die Bürgschaft waren.

Sie könnten zB einen Zahlungsbefehl erwirken bzw. Mahnklage einbringen - wenn sie den Aufenthaltsort ihrer Ex heraus finden.

Generell kann ich aus der Praxis sagen, dass sie momentan eher wenig Chancen haben irgend wie zu Geld zu kommen - außer sie wissen, dass ihre Ex irgendwo Vermögen oder Besitztümer hat.
Üblicherweise wird es nach einigen Jahren leichter, weil die flüchtige Person dann wieder sesshaft wird, vielleicht arbeiten geht und pfändbares Einkommen besitzt - aber momentan heißt es eher abwarten.

Inkassobüro würde ich mir vorerst sparen - bringt nicht viel bis gar nichts.

Und mit dem Privatkonkurs ist das so eine Sache. Da würde ich auf jeden Fall die nächste Novelle der Insolvenzordnung abwarten, die voraussichtlich 2011 kommen soll.

mfg, imh1

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