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Bestrafbar ohne gerichtsurteil

Verfasst: 26.08.2004, 01:49
von JUSLINE
Sehr geehrte/r Damen u Herren

Auf Grund von der General Fremden gesetz 1997 ,meine Antrag erstniederlassungsbewilligung bei die Osterr botschaft in kairo Am 12. Maerz 1998 gestellt ist,erfuelt

entsprechend auf die bestimmte voraussetzungen in die Botschaft u auch in Bundesministerium fuer Inneres

Dieser Antrag bleibt bei der Behoerde in BMI 6Jahren wegen erteilung einen Quotenplatz

Nach laengejahrigen Erwartung habe ich einen negativen Entscheidung bekommen als "Schluesselkraeft"Obwohl meine Antrag seit 5 Jahren unterliegt auf der Regel "Quotenpflichten" die ist wie ist das geht ?

und warum warten mann sechs jahren wegen nichts?

Warum muss ich bestrafen wegen erteilung eine regelmaessige Aufenthalt in der Land?

Bitte ich brauche Hilfe,was soll ich tun von Heimat ?

hochachtungsvoll

gamal mohamed

Alenandria Agypten

E.mail: gamalmohammad2002@yahoo.com