§ 54. Schulunterrichtsgesetzt - Klassenvorstand
Verfasst: 15.09.2010, 16:43
Ich habe ein Problem
Aufgrund einer Klassenauflösung wird eine Klasse teilweise zerteilt und auf andere Klassen aufgeteilt. Ein Teil bleibt bestehen und bekommt einen neuen Klassenvorstand.
Nun ist es mir sehr wichtig in dieser Klasse zu bleiben , doch der Direktor argumentiert, dass man den Klassenvorstand in einem Fach haben muss (Was bei mir nicht der Fall ist) um seine Tätigkeit als KV auch ausüben zu können, und ich somit nicht in diese Klasse kann.
Wie sieht der Gesetzestext dafür aus, stimmt das?
Ich kann daraus nichts derartiges ablesen.
Aufgrund einer Klassenauflösung wird eine Klasse teilweise zerteilt und auf andere Klassen aufgeteilt. Ein Teil bleibt bestehen und bekommt einen neuen Klassenvorstand.
Nun ist es mir sehr wichtig in dieser Klasse zu bleiben , doch der Direktor argumentiert, dass man den Klassenvorstand in einem Fach haben muss (Was bei mir nicht der Fall ist) um seine Tätigkeit als KV auch ausüben zu können, und ich somit nicht in diese Klasse kann.
Wie sieht der Gesetzestext dafür aus, stimmt das?
Ich kann daraus nichts derartiges ablesen.