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§ 54. Schulunterrichtsgesetzt - Klassenvorstand

Verfasst: 15.09.2010, 16:43
von School
Ich habe ein Problem

Aufgrund einer Klassenauflösung wird eine Klasse teilweise zerteilt und auf andere Klassen aufgeteilt. Ein Teil bleibt bestehen und bekommt einen neuen Klassenvorstand.

Nun ist es mir sehr wichtig in dieser Klasse zu bleiben , doch der Direktor argumentiert, dass man den Klassenvorstand in einem Fach haben muss (Was bei mir nicht der Fall ist) um seine Tätigkeit als KV auch ausüben zu können, und ich somit nicht in diese Klasse kann.

Wie sieht der Gesetzestext dafür aus, stimmt das?
Ich kann daraus nichts derartiges ablesen.

Verfasst: 16.09.2010, 03:48
von Hank
Schule ist ein heißes Eisen in Österreich, siehe die aktuellen Diskussionen. Da wollen alle mit- und dreinreden.

Na ja, vielleicht gibt es in Ihrem Fall wichtige und einleuchtende persönliche Eigenschaften und Verhältnisse, aus denen sich ein Personenrecht ableiten lässt - das wäre dann vor dem Eingriff Dritter, in dem Fall Schuldirektor, absolut geschützt.

Ansonsten wird es der übliche Marsch durch die Institutionen (Landesschulrat...)