Versicherung geht zuweit? oder dürfen Sie das wirklich?

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VeeJee
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Versicherung geht zuweit? oder dürfen Sie das wirklich?

Beitrag von VeeJee » 15.09.2010, 16:33

Liebe Forenleser,

ich habe folgendes Problem:

Bin seit über 4 Jahren bei einer Versicherung mein KFZ Versichert. Habe heuer die Versicherung von Voll auf Teilkasko runtergestuft. Mein Vertrag sieht eine monatl. Belastung von 46 Euro vor.

Was ist das Problem:

Vor 2 Tagen bekomme ich einen Brief, von einem Inkassobüro mit der Forderung von 104, irgendwas...

Ich habe aber vor 4 Jahren eine Einzugsermächtigung bei diesem Unternehmen unterschrieben. Bis jetzt wurden alle Prämien brav abgebucht und nein, mein Konto war immer mehr als gut gefüllt, so, dass eine Abbuchung jederzeit möglich war.

Nach einem etwas lauterem Gespräch mit dem Inkassobüro, musste ich erfahren, dass die Forderung der Versicherung 22 Euro beträgt. Davon sind 30 Euro Mahnkosten und 52 Euro fürs Inkassobüro.

Ich habe jedoch nie einen Brief erhalten oder wurde informiert, dass ich aus welchem Grund auch immer 22 Euro zu bezahlen habe. Obwohl mein Vertrag ja 46€ pro Monat vorsieht und es eine Einzugsermächtigung gibt.

Bitte um Rat, was ich in diesem Fall tun soll. Ich empfinde das als eine Verletzung der Informationspflicht dem Kunden gegenüber.

Vielen Dank

Michael



MG
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Beitrag von MG » 15.09.2010, 16:53

Solange man Ihnen nicht ordnungsgemäß Rechnung gelegt hat, schulden Sie nichts.

Nehmen Sie mit der Vers. Kontakt auf (nicht mit dem Inkassobüro) und verlangen Sie schriftlich Aufklärung über den angebl. geschuldeten Betrag und darüber, wann und wie man Ihnen diesen vorgeschrieben hat.

Wenn das erfolgt ist, dann zahlen Sie den greschuldeten Betrag OHNE ZINSEN und OHNE SPESEN an die VERSICHERUNG.

Das Inkassobüro ignorieren Sie, da keine Veranlassung bestan dieses zu beauftragen, ist also Privatvergnügen der Versicherung...

Sollten Sie jedoch draufkommen, dass Sie eine Rechnung übersehen haben oä, gilt das oben alless natürlich nicht;-)

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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