Schmerzensgeld

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Mutter1
Beiträge: 55
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Schmerzensgeld

Beitrag von Mutter1 » 14.09.2010, 12:49

der Korpus von einem Klappbett, dass ich von einem österreichischen Möbelhersteller (er hat es aus Italien impotiert) vor 3 Jahren gekauft habe, ist auf mich gestürzt und hat mich verletzt.

Wen kann ich für den erlittenen Schaden haftbar machen? und wie ist das Procedere?

Danke schon im Voraus für hilfreiche Antworten.



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 16.09.2010, 02:06

Da das Klappbett schon drei Jahre auf der Matratze hat, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat.

Es hängt nun davon ab, was im Vertrag ausgemacht wurde bzw. welche Werbeversprechungen getätigt wurden, welche Erwartungen der Verkäufer beim Kunden damit geweckt hat - z.B. 10 Jahre Garantie oder die ausdrückliche Zusage von Mängelfreiheit u.ä.

Klappbett klingt aber eher nach einem Produkt, dass nach allgemeiner Auffassung eher nicht über einen verhältnismäßig kurzen Haltbarkeitszeitraum hinausgeht, außer es ist ein Luxus-Klappbett von Philipp Starck oder so.

Für Schadenersatz ist die Frage der Schuld von Bedeutung. Ist es ein heimtückisch, arglistig verschwiegener Mangel? Im Zweifel jedoch gilt die Vermutung, dass der Schaden ohne Verschulden eines anderen entstanden ist.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 174 Gäste