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Bin ich haftbar wenn mein Nachbar von meinem Baum fällt?

Verfasst: 10.09.2010, 12:31
von JosefM
Liebe Rechtsexperten,

Ich habe einen Bauernhof, und habe meinen Nachbarn gebeten, Kirschen von meinem Baum zu pflücken, nachdem ich dafür selbst körperlich nicht mehr in der Lage bin. Leider ist dieser beim Versuch, die Kirschen zu pflücken vom Baum gefallen, nachdem ein maroder Ast abgebrochen ist. Ich mache mir sorgen unter welchen Umständen ich dafür gerichtlich haftbar sein könnte?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,
Josef Maier

Verfasst: 14.09.2010, 01:13
von Hank
Sie meinen Schadenerstzforderungen von Seiten des Verletzten? - Eine wichtige Voraussetzung dafür ist Schuld.

Dafür reicht bereits leichte Fahrlässigkeit. Haben Sie gewusst wie morsch die Äste des Kirschbaumes waren? Wenn nein, dann obliegt es der Eigenverantwortlichkeit des Kraxlers, den gewöhnlichen Grad der Aufmerksamkeit und Bedachtnahme an Tag zu legen.