Minderjähriger Fotograf (Release-Verträge)

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Kasi2
Beiträge: 2
Registriert: 08.09.2010, 15:18

Minderjähriger Fotograf (Release-Verträge)

Beitrag von Kasi2 » 08.09.2010, 15:36

Hallo!
Ich habe mich hier in diesem Forum angemeldet, weil ich seit einiger Zeit vergebens Antwort auf meine Frage suche und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann:

Ich bin 16 Jahre alt und fotografiere sehr gerne und eigentlich auch ganz gut. Da es eigentlich auch unter Hobby-Fotografen üblich ist, die Models sogenannte Release-Verträge und Rechtefreigaben unterschreiben zu lassen, sehe ich mich in letzter Zeit immer öfter damit konfrontiert, dass bei all diesen pdf-Vorlagen dabei steht, dass bei minderjährigen Models etw. alle Erzeihungsberechtigten bzw. einer, der bestätigt, dass er auch dazu berechtigt ist für alle weiteren Erziehungsberechtigten zu sprechen, ich jedoch nichts für den umgekehrten Fall: Minderjähriger Fotograf finden konnte.

Könnte mich bitte jemand aufklären, wie die rechtliche Situation aussieht: Darf ich so einen Vertrag alleine unterschreiben? Ist er gültig, wenn es zusätzlich auch meine Sorgeberechtigten tun? Wenn nein, warum nicht? Und macht es einen Unterschied, ob vertraglich festgelegt wird, dass kein Honorar bezahlt wird, bzw. das Model oder der Fotograf einen entsprechenden Betrag erhält (Da man ja als Minderjähriger nicht voll geschäftsfähig ist). Gibt es aus rechtlicher Sicht sonst noch etwas zu beachten (Veröffentlichung, Verkauf der Bilder an Privatpersonen/Agenturen, etc.)?

Vielen Dank im voraus. Ich hoffe sehr, dass man mir hier meine Fragen beantworten kann.

Lg, Kasi2



MG
Beiträge: 1555
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 08.09.2010, 17:05

Derartige Verträge gehen über das "Alltägliche" hinaus und sind daher nur mit Unterschrift Ihres ges. Vertreters gültig.

mfG
RA Michael Gruner

Kasi2
Beiträge: 2
Registriert: 08.09.2010, 15:18

Beitrag von Kasi2 » 08.09.2010, 21:01

MG hat geschrieben:Derartige Verträge gehen über das "Alltägliche" hinaus und sind daher nur mit Unterschrift Ihres ges. Vertreters gültig.

mfG
RA Michael Gruner
Sprich, wenn meine Eltern ebenfalls unterschreiben, können in solchen Verträgen auch jegliche Honorare geregelt werden?

MfG, Kasi2

MG
Beiträge: 1555
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 09.09.2010, 10:52

Ja, und in Fällen der außerordentlichen Verwaltung (z.B. Immobilinverträge etc.) wäre zusätzlich die Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes erforderlich. Im konkreten Fall sollten Sie einen mustervertrag mit dem Pflegschaftsgericht abstimmen, ob dieser zustimmungspfl. ist.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 13 Gäste