Insolvenz-Recht / Forderungsanmeldung
Verfasst: 02.09.2010, 18:52
Hallo!
Bekannter weise steht dem Gläubiger im Insolvenzverfahren auch dann die Zahlung der Quote zu, wenn es zu einem Zwangsausgleich (mind. 20%) kommt, und die Forderung NICHT angemeldet angemeldet wurde. Das steht auch so auf www.edikte.justiz.gv.at zu lesen.
Meine Frage lautet nun: entspricht eine Verteilung nach einer Liquidation (Höhe von 28%) einem Zwangsausgleich - oder anders gesagt, trifft obiges auch auf den Fall der Verteilung zu?
tks!
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Bekannter weise steht dem Gläubiger im Insolvenzverfahren auch dann die Zahlung der Quote zu, wenn es zu einem Zwangsausgleich (mind. 20%) kommt, und die Forderung NICHT angemeldet angemeldet wurde. Das steht auch so auf www.edikte.justiz.gv.at zu lesen.
Meine Frage lautet nun: entspricht eine Verteilung nach einer Liquidation (Höhe von 28%) einem Zwangsausgleich - oder anders gesagt, trifft obiges auch auf den Fall der Verteilung zu?
tks!
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