Insolvenz-Recht / Forderungsanmeldung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Alexander Kainz1
Beiträge: 2
Registriert: 02.09.2010, 18:41

Insolvenz-Recht / Forderungsanmeldung

Beitrag von Alexander Kainz1 » 02.09.2010, 18:52

Hallo!

Bekannter weise steht dem Gläubiger im Insolvenzverfahren auch dann die Zahlung der Quote zu, wenn es zu einem Zwangsausgleich (mind. 20%) kommt, und die Forderung NICHT angemeldet angemeldet wurde. Das steht auch so auf www.edikte.justiz.gv.at zu lesen.

Meine Frage lautet nun: entspricht eine Verteilung nach einer Liquidation (Höhe von 28%) einem Zwangsausgleich - oder anders gesagt, trifft obiges auch auf den Fall der Verteilung zu?


tks!
----



Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 05.09.2010, 19:47

Könnte sich durchaus um einen angemessen Zwangsausgleichvorschlag handeln, da Sie durch eine höhere Quote besser gestellt wären wie durch eine Verwertung des Unternehmensvermögens.

Jedenfalls aber schüttelt man qualifizierte Auskünfte zum Thema Zwangsausgleich nicht so einfach aus dem Ärmel. Hier sind gründliche Kenntnisse der KO bzw. EO und des Zivilgerichtsverfahrens nötig.

Erstberatung beim Anwalt kostenlos bzw. Amtstag am Bezirksgericht.

MG
Beiträge: 1496
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 06.09.2010, 09:25

Hank hat geschrieben:
Erstberatung beim Anwalt kostenlos
Das ist aber nicht zwingend so!!!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 65 Gäste