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Vorgehensweise für eine notariell beglaubigte Unterschrift

Verfasst: 02.09.2010, 08:56
von Sonja Mayerdorfer
Hallo an Alle,

ich bin gerade dabei mein Grundstück zu verkaufen und muß dafür das Rangordnungsgesuch sowie den Kaufvertrag notariell beglaubigt unterschreiben.

Hier nun meine Frage: muss ich dafür unbedingt zu einem Notar gehen, oder kann mir auch das Gericht die Unterschrift entsprechend beglaubigen?
Glaube nämlich, dass es da einen deutlichen Unterschied der Kosten gibt, oder nicht?

Danke im Voraus für Eure Antworten
Lg Barbella

Verfasst: 02.09.2010, 10:53
von MG
Sie können das auch bei Gericht erledigen, was im Endeffekt dann billiger ist, kann man nicht sagen, kommt darauf an, wie der Notar abrechnet.

Wenn Sie zu dem Gericht gehen, zu dem das Grundstück grundbücherlich gehört, dann können Sie in einem gleich auch das Rango-Gesuch abgeben (Eur 45,-- Gebühr gleich dort entrichten)

mfg
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Verfasst: 02.09.2010, 11:34
von Sonja Mayerdorfer
Danke für die Antwort.

Lg Barbella

Verfasst: 02.09.2010, 14:00
von TMF
..muß dafür das Rangordnungsgesuch sowie den Kaufvertrag notariell beglaubigt unterschreiben. ..
Wenns es notariell beglaubigt sein muss, dann bleibt nur der Notar. Wenn es öffentlich beglaubigt sein darf, dann auch bei Gericht.


Sofern die Beglaubigung betrieblich veranlasst, kanns es beim Notar günstiger sein (VST- Abzug).

Verfasst: 03.09.2010, 13:10
von MG
..es gibt keinen faktischen Unterschied zw. notariell begl. und öffentlich beglaubigt.

Es gibt nur bestimmte Urkunden, die müssen als Notariatsakte errichtet werden, das ghet natürlich nur beim Notar.