Verpflichtung zur Wareneingangsprüfung?
Verfasst: 25.08.2010, 17:11
Sehr geehrtes Forum
Folgendes Szenario (verfremdet):
Ein Händler soll einem Bäcker "Zucker" liefern. Der Händler bestellt bei einem neuen Lieferanten, dieser liefert an das Lager des Händlers. Dort wird die Ware umverpackt und an den Kunden geliefert. Der Kunde übernimmt die Ware, kontrolliert das mitgelieferte "Zucker"-Zertifikat und stellt ein Muster zurück. Der gelieferte Zucker wird ansonsten keiner weiteren Kontrolle unterzogen, insbesondere keiner chem. Identitäts- oder visuellen Kontrolle. Schlußendlich wird der Zucker verarbeitet, und - oh Wunder - es war kein Zucker, sondern Salz. Das Zuckerbrot ist damit zu Salzteig geworden und leider unverkäuflich.
Frage: Zucker und Salz unterscheiden sich visuell relativ gut - müßte der Bäcker, auch wenn er ein schriftliches Zuckerzertifikat erhalten hat, nicht zumindest eine Identitätskontrolle durchführen???
Wenn ja - welche allgemeine gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Danke für Eure Antworten!
mfg
CdeHaan
Folgendes Szenario (verfremdet):
Ein Händler soll einem Bäcker "Zucker" liefern. Der Händler bestellt bei einem neuen Lieferanten, dieser liefert an das Lager des Händlers. Dort wird die Ware umverpackt und an den Kunden geliefert. Der Kunde übernimmt die Ware, kontrolliert das mitgelieferte "Zucker"-Zertifikat und stellt ein Muster zurück. Der gelieferte Zucker wird ansonsten keiner weiteren Kontrolle unterzogen, insbesondere keiner chem. Identitäts- oder visuellen Kontrolle. Schlußendlich wird der Zucker verarbeitet, und - oh Wunder - es war kein Zucker, sondern Salz. Das Zuckerbrot ist damit zu Salzteig geworden und leider unverkäuflich.
Frage: Zucker und Salz unterscheiden sich visuell relativ gut - müßte der Bäcker, auch wenn er ein schriftliches Zuckerzertifikat erhalten hat, nicht zumindest eine Identitätskontrolle durchführen???
Wenn ja - welche allgemeine gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Danke für Eure Antworten!
mfg
CdeHaan