Hallo an das Forum,
leider muss ich ein wenig ausholen um meine Fragen richtig beschreiben zu können ev finden es ein Paar sogar amüsant.
Die SVA oder das Haus das Verrückte macht
(in Anlehnung an Asterix)
So fing alles an:
Letztes Jahr im September bekam ich vom AMS einen Anruf, ich möge mich doch unverzüglich bei Ihnen melden, da es ein Problem wegen meiner Versicherungszeit gäbe.
(Ich war nicht ganz ein Monat beim AMS versichert wegen Berufswechsel.)
Den Vormittag frei genommen und vorstellig geworden. Dort erklärte man mir es läge ein Schreiben der SVA vor und ich wäre als Selbstständiger zu versichern gewesen bzw. ich habe das AMS zu Unrecht beansprucht. Etwas verdutzt erklärte ich der Dame, ich war nie selbstständig und wolle es auch nie sein. Ich war ca. 3 Jahre lang „Freier Dienstnehmer“ und meine Abgaben wurden vom damaligen AG entrichtet. Das ganze löste sich in Wohlgefallen auf und ich war zufrieden. Der Leiter jedoch meinte das Thema SVA werde mich noch eine Weile beschäftigen, er habe da einschlägige Erfahrung, wie ich ihm nicht glauben wollte…..
Seine Worte noch in den Ohren fing ich an nachzufragen, was da überhaupt los war.
Die SVA hat an die Adresse meiner Eltern einen Brief gesendet, in dem Sie erklärten ich habe im Jahr 2007 Einkünfte aus „Selbständiger Arbeit“ bezogen und müsse daher Beiträge bezahlen. Gut dass ich bei meinen Eltern schon mehr als 15 Jahre nicht mehr wohne.
Ich schrieb daraufhin an die SVA in dem ich folgendes erklärte.
Ich war noch nie selbstständig tätig, noch bezog ich Einkünfte aus dieser Tätigkeit. Besagte Einkünfte wurden als „Freien Dienstnehmer“ erzielt. Sie sollen bitte beachten, dass ich 2007 Umsatzsteuer Einnahmen aus 2006 hatte.
Zusätzlich beeinspruchte ich die Zahlungsforderung mit der Bitte mich aus dem Zahlungslauf zu nehmen und bat zusätzlich um Adresskorrektur.
Die liebe SVA schrieb daraufhin ich solle meine Steuererklärung bei ihnen vorbeibringen, was ich höflich ignorierte, da ihre Schreiben weiterhin nicht mir zugestellt wurden, sondern immer noch an meine Eltern gesendet wurden. Besagtes Schreiben war schon einige Zeit alt, von daher interessierte es mich auch nicht mehr.
Im Mai hatten mich dann meine Eltern angerufen ich hätte einen RSB bekommen. Ich fuhr zu ihnen und entdeckte mit Freude ein Schreiben vom Gericht: „Antrag auf Fahrnissexekution“
Wieder einen Tag frei genommen um rechtzeitig Einspruch zu erheben. Der zuständige Herr meinte er nehme den Einspruch gerne entgegen, aber es nütze mir nichts, da der Titel rechtskräftig bestehe und er nichts machen könne. Auch ein Antrag auf Rekurs schien mir dann für kaum hilfreich, weil auch die drei Richter nichts anderes feststellen können, als dass der Titel rechtskräftig sei.
Ich rief daraufhin bei der SVA an und meinte auf höfliche Art, ob sie nicht ganz sauber wären.
Nachdem ich ein wenig rotierte, bekam ich dann tatsächlich einen etwas kompetenteren Mitarbeiter, der im Laufe einer Woche in chronologischer Reihenfolge folgendes feststellte.
Dass der Exekutionsantrag nicht zurückgenommen wird.
Dass ich eine Gutschrift bekomme, da nicht berücksichtigt wurde, dass bereits 2007 ein Teil der Versicherungspflicht (ASVG) bezahlt wurde.
Die SVA nicht dazu da ist dies ganze zu Prüfen, sondern es meine Aufgabe wäre ihnen zu beweisen, dass meine Abgabenpflicht nicht besteht.
Ich einen Abgabenüberschuß in 2006 habe, der den Einnahmen von besagter Ust. entspricht
Er das Verfahren trotzdem nicht einstellen werde.
Ich könne ja Einspruch erheben, dann würde er den Bescheid zur Feststellung der Versicherungspflicht ausstellen.
Meine Steuerunterlagen, die ich inzwischen vorbeigebracht habe nichts aussagen.
Mein Steuerberater ihnen schriftlich mitteilen sollte, dass ich keine Einkünfte als Selbstständiger gehabt habe und dass mein damaliger AG alle Abgaben abgeführt hat.
Nach langem hin und her meinte der SVA Mitarbeiter, es habe sich alles geklärt, mein Steuerberater habe ihm einen Persilschein geschickt.
Ich solle doch bitte die rund 80 Euro für die offenen Mahnspesen einbezahlen, damit das Exekutionsverfahren eingestellt wird. Er verbürge sich dafür, dass ich auf Antrag diese Summe wieder rückerstattet bekomme.
So weit so ungut:
Hier nun meine konkreten Fragen.
Bin ich als ASVG Versicherter verpflichtet der SVA Unterlagen zukommen zu lassen?
Es lag meinerseits auch keine Meldepflicht vor
Wie kann ich eine Exekution beeinspruchen oder sogar verhindern, wenn dieser Exekution nicht einmal ein Bescheid zugrunde liegt? Nein meine Versicherungspflicht wurde nie festgestellt. Es gibt bis heute keinen Bescheid. Die liebe SVA hat sich trotzdem den Titel selbst ausgestellt.
Wie kann ich als ASVG Versicherter die Abgabepflicht 3ter prüfen und der SVA quasi meine nicht Versicherungspflicht beweisen. Muss das nicht umgekehrt laufen?
Warum behauptet die SVA sie müsse nichts prüfen, sondern es reiche ein Differenzbetrag bei den Abgaben und den Rest müsste ich ihnen beweisen.
Wie kann die SVA eine Exekution veranlassen, obwohl nachweislich nie ein Schriftstück an mich gesendet wurde, trotz Hinweis auf meine richtige Adresse. Es wurde nicht mal der Exekutionsbescheid richtig zugestellt.
Wieso wird seitens der SVA das Exekutionsverfahren nicht gestoppt oder abgebrochen, wenn sich herausstellt, dass sämtliche Annahmen der SVA unbegründet, zu Hoch oder falsch sind?
Zu guter letzt stellte die SVA in einem Schreiben, dieses Mal habe ich es sogar bekommen, fest, dass meine Versicherungspflicht nicht besteht und nie bestand.
Daraufhin wollte ich wie versprochen meine 80 Euro wieder.
(Ich erklärte ihnen, dass dies Mahnspesen für eine Forderung waren, die nie bestand und mein Einspruch rechtzeitig erfolgte)
Schreiben der SVA: Abgelehnt, da ich die Unterlagen nicht rechtzeitig abgab und die Kosten für die Exekution nicht rückerstattet werden.
Ich bin immer noch dafür die liebe SVA wegen Bereicherung zu verklagen oder wie bekomme ich sonst meine 80 Euro wieder? ..und ja nach fast einem Jahr sich veralbern zu lassen geht es mir ums Prinzip.
Sry für die Textflut, aber ich wollte es so getreu wie möglich schildern.
Danke für die Geduld das hier gelesen zu haben
Sg
SVA oder das Haus das Verrückte macht
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