zu AvW - Genussscheinen

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kladi
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zu AvW - Genussscheinen

Beitrag von kladi » 19.08.2010, 12:15

Laut OGH-Urteil vom 6.7.2010 wurden die Genussscheinbedingungen der AvW, die ein ordentliches und ausserordentliches Kündigungsrecht ausschliessen, hinsichtlich § 879 Abs 3 ABGB sowie des KSchG. als sittenwidrig und daher als ungültig qualifiziert. Eine vergleichsweise Betrachtung hinsichtlich des Partizipationskapital bei Banken und Versicherungsunternehmen, die ebenfalls diese Kündigungsrechte ausschliessen wird mit dem Hinweis, dass dies eben nur für diese gelten.

Da nun, wie ich annehmen kann, in Österreich zahlreiche derartige Genussrechtsvereinbarungen, vorallem mit dem Zweck, eigenkapitalähnliches Haftungskapital zu schaffen, auch von Nicht-Banken eingegangen wurden, frage ich mich, wie dies angesichts der o.a. OGH-Entscheidung weitergeht, wenn dieser wichtige Punkt praktisch wie ein Damoklesschwert auf dem Kapitalnehmer lastet - oder wie kann man diese Situation am besten sanieren?



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