Wohnrecht auch Störungsrecht
Verfasst: 17.08.2010, 10:44
Folgender Fall
Mein Ex-Lebensgefährte hat ein Wohnrecht in meinem Haus, ist aber seit letztem Monat ausgezogen.
Frage: Wenn ich mit meinem 3 Kindern und meinem jetzigen LG einziehe, kann er einfach kommen und stören, stundenweise sich im Haus aufhalten, bzw nachts plötzlich erscheinen
oder besagt ein Wohnrecht das er dort wohnen muss um es zu nutzen, bzw. ordnugsgemäß gemeldet sein muss und sein Lebensmittelpunkt in dem Haus haben.
Darf er meine Möbel nutzen Couch, Geschirr, Handtücher usw. weil er hat nichts mehr drin.
Mein Ex-Lebensgefährte hat ein Wohnrecht in meinem Haus, ist aber seit letztem Monat ausgezogen.
Frage: Wenn ich mit meinem 3 Kindern und meinem jetzigen LG einziehe, kann er einfach kommen und stören, stundenweise sich im Haus aufhalten, bzw nachts plötzlich erscheinen
oder besagt ein Wohnrecht das er dort wohnen muss um es zu nutzen, bzw. ordnugsgemäß gemeldet sein muss und sein Lebensmittelpunkt in dem Haus haben.
Darf er meine Möbel nutzen Couch, Geschirr, Handtücher usw. weil er hat nichts mehr drin.