Folgender Fall
Mein Ex-Lebensgefährte hat ein Wohnrecht in meinem Haus, ist aber seit letztem Monat ausgezogen.
Frage: Wenn ich mit meinem 3 Kindern und meinem jetzigen LG einziehe, kann er einfach kommen und stören, stundenweise sich im Haus aufhalten, bzw nachts plötzlich erscheinen
oder besagt ein Wohnrecht das er dort wohnen muss um es zu nutzen, bzw. ordnugsgemäß gemeldet sein muss und sein Lebensmittelpunkt in dem Haus haben.
Darf er meine Möbel nutzen Couch, Geschirr, Handtücher usw. weil er hat nichts mehr drin.
Wohnrecht auch Störungsrecht
Wenn das Wohnrecht vertraglich vereinbart wurde, dann muss man zuerst einmal schauen, was vereinbart wurde. Ein Wohnrecht umfasst das Recht, zu wohnen, das hat nichts mit Meldung etc. zu tun.
Das heisst natürlich auch, dass der Berechtigte kommen und gehen kann.
Wenn es nicht ausdrücklich vereinbart ist, dann gehört dazu aber nicht das Recht, Ihre persönlichen Dinge zu verwenden.
Geklärt werden muss auch, wie er das Wohnrecht ausüben darf (alleine? nur mit Ihnen?) Lassen Sie sich dringend beraten!
mfG
RA Michael Gruner
Das heisst natürlich auch, dass der Berechtigte kommen und gehen kann.
Wenn es nicht ausdrücklich vereinbart ist, dann gehört dazu aber nicht das Recht, Ihre persönlichen Dinge zu verwenden.
Geklärt werden muss auch, wie er das Wohnrecht ausüben darf (alleine? nur mit Ihnen?) Lassen Sie sich dringend beraten!
mfG
RA Michael Gruner
Sehr geehrter Herr RA Gruner
Frau ......räumt nun für sich und ihre Rechts- und Besitznachfolger ihrem Lebensgefährten, Herrn ....auf dessen Lebensdauer das unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht im Hause
Dieses Wohnungsgebrauchsrecht berechtigt Herrn ..., das gegenständliche Wohngebäude gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, Frau ......zu bewohnen und zu benützen;
heißt das dass er nur mit mir gemeinsam drin wohnen darf , als seine Lebensgefährtin, weil so wurde es von mir beim Notar gewünscht ? es wird aber nun anders ausgelegt.
Frau ......räumt nun für sich und ihre Rechts- und Besitznachfolger ihrem Lebensgefährten, Herrn ....auf dessen Lebensdauer das unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht im Hause
Dieses Wohnungsgebrauchsrecht berechtigt Herrn ..., das gegenständliche Wohngebäude gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, Frau ......zu bewohnen und zu benützen;
heißt das dass er nur mit mir gemeinsam drin wohnen darf , als seine Lebensgefährtin, weil so wurde es von mir beim Notar gewünscht ? es wird aber nun anders ausgelegt.
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