Rechtschutzversicherung zahlt Vergleich nicht.

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Xenon
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Rechtschutzversicherung zahlt Vergleich nicht.

Beitrag von Xenon » 10.08.2010, 15:37

Hallo, ich hatte einen privaten Disput (Privatanklage) aufgrund eines online Kaufes welcher jedoch aufgrund fehlender Beweise außergerichtlich per Vergleich beendet wurde.
Ende Juni wurde mir der Vergleich von der Gegenpartei schriftlich angeboten. Sie forderten eine Summe zur Deckung der Prozeßkosten. Nach Rücksprache mit der Rechtschutzversicherung erhielt ich die Auskunft das ein Vergleich immer angestrebt wird und dieser auch von Seiten der Rechtschutzversicherung gedeckt wird.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt welcher ein Schreiben aufstellte in welchem die Gegenpartei alle mir vorgeworfenen Punkte der Anklage zurücknehmen mußte wurde der Vergleich angenommen und die geforderte Summe von mir privat bezahlt.
Nach Einreichung der Rechnung bei der Rechtschutzversicherung erhielt ich nun ein Schreiben das erstens außergerichtliche Vergleiche nie bezahlt werden, zweitens es zu einem Prozeß gekommen wäre ich für schuldig gesprochen worden wäre da ich ein Vorsatzdelikt begangen hätte und somit hätten sie überhaupt nichts zahlen müssen.
Die Kosten meines Anwaltes wurden von der Versicherung "kulatner Weise" bezahlt da ich auch diese selbst tragen hätte müssen.

Wie sieht diese Sachlage rechtlich aus? Es war eine Privatanklage d.h. meiner Ansicht nach hätte die Rechtschutzversicherung immer zahlen müssen (lt. Folder).
Die Zahlung des Vergleiches wurde mir durch meinen Versicherungsbetreuer eindeutig zugesagt. Die Sachlage war der Versicherung bekannt.
Wie kann eine Versicherung behaupten das ich verurteilt geworden wäre und ein Vorsatzdelikt begangen habe obwohl alle Punkte der Anklage fallen gelassen wurden? :twisted:

Ich bitte um rechtliche Hile und Tipps wie ich am Besten weiter vorgehen soll.
vielen Dank



MG
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Beitrag von MG » 11.08.2010, 11:05

1. Es gibt gewisse Delikte, da gibt es überhaupt keine Fahrlässigkeitsform im Rahmen des Strafrechtes (z.B. Sachbeschädigung, die fahrlässige Sachbesch. ist im Rahmen des normalen Strafrechtes /anders bei MilitärStrafR / nie strafbar)

2. Vor einem Vergleich,d er die RS-Vers. mit Kosten belasten würde, ist die Zustimmung der RS-Vers. einzuholen. Das ist üblicher Weise Aufgabe des Sie vertretenden RAs. Wenn Sie jetzt nicht beweisen können, dass man Ihnen den Vergleich samt allen Kostenfolgen genehmigt hat, dann bleibt schon die Frage, wieso Sie diese Anfrage gemacht haben und nicht Ihr RA und wieso Sie dieser nicht dahin gehend beraten hat, dass man zuerst die Genehmigung der RS-Versicherung einholt...


mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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