Guten Tag miteinander
Ich bitte kundige Forenbesucher um kurze Aufklärung über die Möglichkeiten, die mir das Österreichische oder europäische Recht gibt, um eine ungerechtfertigte Bereicherung zurückzufordern. Als Schweizer bin ich, leider, mit Eurer Rechtsordnung kaum vertraut. Folgendes ist mir im Mai geschehen:
Auf der Fahrt von der Schweiz nach München kam ich aus Versehen (ich wollte eigentlich über Land auf Lindau fahren) für ein kleines Stückchen auf die Österreichische Autobahn und in den Pfändlertunnel. Da ich dies 1. nicht wollte, 2. zeitlich sehr knapp dran war und 3. keine Kenntnis der Verpflichtung hatte, habe ich es verpasst, mir ein "Tickerl" zu besorgen und wurde prompt von der Mautaufsicht "positiv" d.h. für mich also negativ kontrolliert.
Die Busse von 120 Euro, sofort zu bezahlen, schien mir als Student sehr sehr happig. Ich blieb aber anständig und bezahlte mit der Maestrokarte des Geschäfts und schluckte die Kröte ohne Widerstand, um die Fahrt fortsetzen zu können.
Irgendwann ca. Mitte Juli entdeckte ich per Zufall bei der Durchsicht der Belege, dass der Betrag in Abstand von wenigen Minuten zweimal abgebucht wurde, also trotz der Höhe des Bussgeldes von 120 Euro 240 Euro abgebucht worden sind. Ich hoffe mal aufgrund eines technischen Defektes. Ich habe dann die Asfinag per Email (Lesebestätigung erhalten) darüber informiert und um Rücküberweisung gebeten. Bisher habe ich aber keine Antwort (und auch kein Geld) erhalten. Darauf habe ich nach ca. 2 Wochen nochmals nachgefragt (wiederum schriftlich per Email mit Lesebestätigung) und dabei nach der Beschwerdeinstanz gefragt. Diese Frage blieb unbeantwortet, dafür wollte man mein Kennzeichen / "meine Kundennr." wissen, damit mein Mail an die richtige Stelle geleitet werden könne. Diese Angaben waren bereits in der allerersten Email enthalten, ebenso Buchungsbelege der Bank. Wiederum habe ich mehrere Tage nichts gehört.
In der Schweiz könnte man nun eine Forderung über den zuviel abgebuchten Betrag inkl. Schadenersatz für meine Zusatzaufwendungen, Auslands-Buchungsspesen etc. geltend machen, mahnen und dann ohne weiteres (also ohne Beweisverfahren) "betreiben" (Inkasso durch staatliche Stelle, Kosten müssen vorgeschossen werden, können aber der Forderung aufgerechnet werden).
Wie muss ich in Österreich vorgehen, um (ohne Kostenexplosion) zurück zu bekommen, was mir gehört?
Besten Dank für Aufklärung / Ideen.
ungerechtfertigte Bereicherung durch Asfinag/Mautaufsicht
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