Folgende Frage:
Ist es zulässig, daß ein vom Sozialgericht in einem Verfahren um BU-Pension bestellter Sachverständiger einen depressiven Probanden während der Untersuchung mit der Ankündigung des möglichen Verlustes seines Führerscheines unter Druck setzt ("„Wenn man jetzt sagt, Sie sind auf Grund ihrer Verhaltens, Ihrer Persönlichkeit total arbeitsunfähig, ist die nächste Konsequenz die Frage: Können Sie überhaupt noch Auto fahren?“)?
Entspricht das einem fairen Verfahren im Sinne Art 6 EMRK?
Psychiatrische Untersuchung
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normalerweise Nötigung, aber bei Gericht für Gutachter: erla
Das Thema habe ich auch schon Durch. Das ist natürlich keine Strafe für einen Widerspruch und schon gar keine versuchte Nötigung. Wenn ein Gutachter sowas sagt ist das nur ein Hinweis!
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