Zurückbehaltungsrecht
Verfasst: 13.08.2004, 19:03
Hallo Forumteilnehmer,
ich habe eine Frage und hoffe, daß Ihr mir helfen könnt.
In welcher Höhe darf ich einen Geldbetrag auf Grund von Mängel an einer Einbauküche einbehalten ?
Grund:
Ich habe eine Einbauküche im Wert von € 3.500.- geliefert und montiert bekommen. Bei der Montage wurde festgestellt, daß eine Abdeckplatte im Wert von € 48.- und ein Regalboden im Wert von € 30.- beschädigt ist. Aus diesem Grund habe ich bei Lieferung auch nur € 250.- bezahlt. Der Händler wollte zwischenzeitlich die Mängel beheben, habe ihm aber dazu noch keine Möglichkeit gegeben. Jetzt fordert er den gesamten Restkaufpreis und ist erst bereit, die Mängel zu beheben, wenn ich den Restkaufpreis in Höhe von € 3.250.- bezahle.
Ich habe schon einige Meinungen, z.Bsp. das Fünffache vom Wert der Mängel, gehört, aber keiner kann es mir genau sagen. Kennt jemand die gültige Rechtssprechung, was in einem solchen Falle möglich ist ?
Vielen dank im voraus für Eure Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nibbel
ich habe eine Frage und hoffe, daß Ihr mir helfen könnt.
In welcher Höhe darf ich einen Geldbetrag auf Grund von Mängel an einer Einbauküche einbehalten ?
Grund:
Ich habe eine Einbauküche im Wert von € 3.500.- geliefert und montiert bekommen. Bei der Montage wurde festgestellt, daß eine Abdeckplatte im Wert von € 48.- und ein Regalboden im Wert von € 30.- beschädigt ist. Aus diesem Grund habe ich bei Lieferung auch nur € 250.- bezahlt. Der Händler wollte zwischenzeitlich die Mängel beheben, habe ihm aber dazu noch keine Möglichkeit gegeben. Jetzt fordert er den gesamten Restkaufpreis und ist erst bereit, die Mängel zu beheben, wenn ich den Restkaufpreis in Höhe von € 3.250.- bezahle.
Ich habe schon einige Meinungen, z.Bsp. das Fünffache vom Wert der Mängel, gehört, aber keiner kann es mir genau sagen. Kennt jemand die gültige Rechtssprechung, was in einem solchen Falle möglich ist ?
Vielen dank im voraus für Eure Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Nibbel