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"Belehrung" was versteht man darunter

Verfasst: 28.07.2010, 09:01
von Gluecksmaedchen
Mein Sohn hat eine Vorladung vom Gericht erhalten. Neben Datum, Ort und Uhrzeit steht in Klammer "Belehrung" dabei.
Was heißt das genau?

Zur Sachlage, er war an einem Vorfall beteiligt, bei dem er jemanden bedroht hat. Die Staatsanwaltschaft hat aber schon eine Mitteilung geschickt, dass der Fall nicht weiterverfolgt wird.

Verfasst: 28.07.2010, 09:18
von MG
Man erklärtz ihm,was er angestellt hat und was damit für juristische Folgen verbunden sein könnten und dass er sich in Zukunft zusammenreissen soll, weils sonst "pascht".

mfG
RA Michael Gruner

Verfasst: 28.07.2010, 09:23
von Gluecksmaedchen
Dankeschön!